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angetragen hat, Zwecks Bildung eines ausreichenden Reservefonds durch Aus—
gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber eine zweite mit vier Prozent
verzinsliche Anleihe von
Einer Million Mark
aufnehmen zu dürfen, ertheilen Wir Unsere landesfürstliche Zustimmung zu
dieser Anleihe mit der Maßgabe, daß die Ausfertigung der Schuldverschreibungen
nach dem Muster der Anleihe vom 1. Oktober 1896 (vergleiche Regierungs-
Blatt von 1896, Seite 187 und 211) zu erfolgen hat und die für diese
Anleihe genehmigten Bedingungen nebst Tilgungsplan für die jetzige Anleihe
mit der Beschränkung als maßgebend zu erachten sind, daß die Ausgabe der
Schuldverschreibungen vom 1. Januar 1899 ab erfolgt, daß die Tilgung mit
dem 1. Jannar 1909 beginnt und mit dem 1. Januar 1928 vollendet ist,
sowie daß die Zinsen am 1. Juli und 2. Januar jeden Jahres gezahlt werden
und daß es bei den Zeitangaben für das Verfahren bei der Rückzahlung der
ausgeloosten Schuldverschreibungen zu lauten hat
statt 25. Mäüz 25. Juni,
„ 25. September 22. Dezember,
„ 1. Oktober. 1. Januar.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 21. November 1898.
Carl Alexander.
von Groß.
(121) II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den nachstehenden
Nachtrag zu dem Statut der Sparkasse zu Jena vom 20. April 1885 bis
auf Widerruf landesherrlich zu bestätigen geruht.
Weimar, den 18. November 1898.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.