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(63] V. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 10. September v. Is.
(S. 246 des Reg.-Blatts) machen wir hierdurch darauf aufmerksam daß für
den Bereich der Königlich Sächsischen Militärverwaltung eine neue Nachweisung
derjenigen Behörden, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens und der
Pensionen von Offizieren und Beamten berufen sind, den Militärfiskus als
Drittschuldner im Sinne der §§ 730 folg. der Civilprozeßordnung zu vertreten,
aufgestellt und im Centralblatt für das Deutsche Reich vom 21. April 1899
(S. 118 folg.) zum Abdruck gebracht worden ist. Die Gerichtsbehörden und
Beamten des Großherzogthums, insbesondere auch die Gerichtsvollzieher haben
bei den entsprechenden Zahlungsverboten und Zustellungen an den Militär-
fiskus diese neue Nachweisung zu beachten.
Weimar, 6. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
[G4|/ VI. Von der Direktion der Westdeutschen Versicherungs-Aktien-Bank in
Essen ist an Stelle des C. F. Rohrbach in Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 20. Februar 1894, Reg.-Blatt S. 14),
der Kaufmann Carl Lindner in Weimar zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden.
Weimar, den 8. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chefs:
Krause.