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Inhalts-Verzeichniß.
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.Wesen, Sitz, Vermögen der Anstalt.
Versicherungs-Umfang.
Bilitzschläge, Explosionen.
Versicherungspflicht.
.Zur Versicherung geeignet, aber nicht
pflichtig.
. Ausschluß von der Versicherung.
8. Ruhen der Versicherungspflicht. (Fort-
27.
28.
29. 30.
31.
.Begriff „Gebäude“.
33.
Verwaltungsstellen der Anstalt.
setzung zu den §§ 5 und 6.)
. Versicherungssätze.
. Antragsrechte der Gebäude-Eigenthümer.
Erhöhung des Versicherungssatzes.
Verminderung des Versicherungssatzes.
Anmeldungspflicht des Eigenthümers.
. Ausschluß-Verfahren. (Fortsetzung zu 86.)
Austritt mit Gebäuden der 88 5 und 8.
Auswärts-Versicherungen.
Entschädigung
für nicht versicherte
Gegenstände.
Ver-
öffentlichung der Rechnungs-Ergebnisse.
.Kostenfreiheit als Regel.
Der Anstalt zur Last fallende Kosten.
Verpflichtung des
Versicherten zur
Kostenzahlung.
.Gebühren r2c. der Beamten und Sach-
verständigen.
II.
Allgemeine Neuwürderung und Klassen—
einstellung.
Würderungen auf Antrag.
Jahres-Veränderungen,
Gemeindevorstände.
Gebäude-Würderung.
Anzeigen der
Gebäudetheile, welche nur auf Antrag
zu würdern und zu versichern oder
welche von der Versicherung ausge-
schlossen sind.
Werth der Gebände.
Herabsetzung der Versicherungssumme.
.Abrundung der Würderungswerthe.
Feuergefährlichkeits-Klassen.
Klasseneinstellung der Gebäude.
Versicherungswerthe unvollendeter Ge-
bäude.
. Würderungs-Personal.
Verfahren, wenn die Schätzer im Ur-
theil nicht übereinstimmen.
Bedenken des Rechnungsamtes gegen
die Würderungs-Ergebnisse.
Anerkennung der Würderungs-Ergeb-
nisse und des Versicherungssatzes.
. Berufung der Versicherten.
Verfahren bei anderweiter Würderung
und Klasseneinstellung.
. Giltigkeitseintritt der Versicherung und
Dauer derselben.
Orts-Versicherungskataster.
Versicherungsschein.
III.
Anzeige der Brandschäden durch den
Gemeindevorstand.
.Feststellung und Würderung der Brand-
schäden.
Aufräumen der Brandstätten.
Verbot der Aenderung der Brandstätten
vor der Schadenfeststellung.
b. Voll= und Theil-Schäden.
Vergütung für Voll-Schäden.
Vergütung für Theil-Schäden.
Grenzen für die Höhe der Schaden-
vergütung.
Vor dem Brande eingetretene Werth-
minderungen.
Brandschäden an baulich unvollendeten
Gebäuden.