Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Inhalts-Verzeichniß. 
J 
.Wesen, Sitz, Vermögen der Anstalt. 
Versicherungs-Umfang. 
Bilitzschläge, Explosionen. 
Versicherungspflicht. 
.Zur Versicherung geeignet, aber nicht 
  
pflichtig. 
. Ausschluß von der Versicherung. 
8. Ruhen der Versicherungspflicht. (Fort- 
27. 
28. 
29. 30. 
31. 
.Begriff „Gebäude“. 
33. 
Verwaltungsstellen der Anstalt. 
setzung zu den §§ 5 und 6.) 
. Versicherungssätze. 
. Antragsrechte der Gebäude-Eigenthümer. 
Erhöhung des Versicherungssatzes. 
Verminderung des Versicherungssatzes. 
Anmeldungspflicht des Eigenthümers. 
. Ausschluß-Verfahren. (Fortsetzung zu 86.) 
Austritt mit Gebäuden der 88 5 und 8. 
Auswärts-Versicherungen. 
Entschädigung 
für nicht versicherte 
Gegenstände. 
Ver- 
öffentlichung der Rechnungs-Ergebnisse. 
.Kostenfreiheit als Regel. 
Der Anstalt zur Last fallende Kosten. 
Verpflichtung des 
Versicherten zur 
Kostenzahlung. 
.Gebühren r2c. der Beamten und Sach- 
verständigen. 
II. 
Allgemeine Neuwürderung und Klassen— 
einstellung. 
Würderungen auf Antrag. 
Jahres-Veränderungen, 
Gemeindevorstände. 
Gebäude-Würderung. 
Anzeigen der 
Gebäudetheile, welche nur auf Antrag 
zu würdern und zu versichern oder 
welche von der Versicherung ausge- 
schlossen sind. 
  
Werth der Gebände. 
Herabsetzung der Versicherungssumme. 
.Abrundung der Würderungswerthe. 
Feuergefährlichkeits-Klassen. 
Klasseneinstellung der Gebäude. 
Versicherungswerthe unvollendeter Ge- 
bäude. 
. Würderungs-Personal. 
Verfahren, wenn die Schätzer im Ur- 
theil nicht übereinstimmen. 
Bedenken des Rechnungsamtes gegen 
die Würderungs-Ergebnisse. 
Anerkennung der Würderungs-Ergeb- 
nisse und des Versicherungssatzes. 
. Berufung der Versicherten. 
Verfahren bei anderweiter Würderung 
und Klasseneinstellung. 
. Giltigkeitseintritt der Versicherung und 
Dauer derselben. 
Orts-Versicherungskataster. 
Versicherungsschein. 
III. 
Anzeige der Brandschäden durch den 
Gemeindevorstand. 
.Feststellung und Würderung der Brand- 
schäden. 
Aufräumen der Brandstätten. 
Verbot der Aenderung der Brandstätten 
vor der Schadenfeststellung. 
b. Voll= und Theil-Schäden. 
Vergütung für Voll-Schäden. 
Vergütung für Theil-Schäden. 
Grenzen für die Höhe der Schaden- 
vergütung. 
Vor dem Brande eingetretene Werth- 
minderungen. 
Brandschäden an baulich unvollendeten 
Gebäuden.
	        
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