Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 18. Weimar. 3. Juni 1899.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Uebertragung der nach § 134e der Gewerbeordnung der unteren Ver-
waltungsbehörde zugewiesenen Obliegenheiten hinsichtlich der im Großherzogthum befindlichen Königlich
Preußischen Reparaturwerkstätten auf die Königlich Preußische Eisenbahndirektion zu Erfurt, Seite 285. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bestellung der Ministerialrevisoren Bachmann und Hemmann zu
Weimar zur Vollziehung von Revisionen nach § 39 Absatz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894,
Seite 285. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zulassung des Niederländischen Lloyd zu Amsterdam
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum, Seite 286. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des
Diphtherieserum mit der Kontrolnummer 358 von den Farbwerken vorm. Meister, Lucius und Brüning
zu Höchst aM., Seite 286.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[68) I. Für die im Großherzogthum befindlichen Königlich Preußischen Repa-
raturwerkstätten werden die der unteren Verwaltungsbehörde nach § 134e der
Gewerbeordnung zugewiesenen Obliegenheiten auf Grund des § 155 Absatz 3
der Gewerbeordnung der Königlich Preußischen Eisenbahndirektion zu Erfurt
übertragen.
Weimar, am 20. Mai 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[69|] II. Zur Vollziehung von Revisionen nach § 39 Absatz 2 des Reichs-
stempelgesetzes vom 27 April 1894 (Reichsgesetzblatt von 1894 Seite 381)
sind bis auf Weiteres
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