Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 3. Juni 1899. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Uebertragung der nach § 134e der Gewerbeordnung der unteren Ver- 
waltungsbehörde zugewiesenen Obliegenheiten hinsichtlich der im Großherzogthum befindlichen Königlich 
Preußischen Reparaturwerkstätten auf die Königlich Preußische Eisenbahndirektion zu Erfurt, Seite 285. — 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bestellung der Ministerialrevisoren Bachmann und Hemmann zu 
Weimar zur Vollziehung von Revisionen nach § 39 Absatz 2 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894, 
Seite 285. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zulassung des Niederländischen Lloyd zu Amsterdam 
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum, Seite 286. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des 
Diphtherieserum mit der Kontrolnummer 358 von den Farbwerken vorm. Meister, Lucius und Brüning 
zu Höchst aM., Seite 286. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[68) I. Für die im Großherzogthum befindlichen Königlich Preußischen Repa- 
raturwerkstätten werden die der unteren Verwaltungsbehörde nach § 134e der 
Gewerbeordnung zugewiesenen Obliegenheiten auf Grund des § 155 Absatz 3 
der Gewerbeordnung der Königlich Preußischen Eisenbahndirektion zu Erfurt 
übertragen. 
Weimar, am 20. Mai 1899. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[69|] II. Zur Vollziehung von Revisionen nach § 39 Absatz 2 des Reichs- 
stempelgesetzes vom 27 April 1894 (Reichsgesetzblatt von 1894 Seite 381) 
sind bis auf Weiteres 
1899 43
	        
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