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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 23. Weimar. 26. Juli 1899.
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Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. einen Nachtrag zu dem Statut der Sparkasse zu Buttstädt, Seite 347. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Dord-
recht“ in Dordrecht, Seite 348. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
des „Londoner Phönix“ auf die Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl, Seite 348. — Ministerial -Bekannt-
machung, betr. einen Nachtrag zu dem Statut der Sparkasse zu Blankenhain, Seite 349. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. Zulassung der Badischen Feuerversicherungs-Bank zu Karlsruhe zum Geschäftsbetrieb
im Großherzogthum, Seite 349. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung des Kommerzienrathes
Max Fasold in Blankenhain als stellvertretendes Mitglied des gewerblichen Sachverständigen-Vereins, Seite 350.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[86] I. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge ist der nachstehend
abgedruckte sechste Nachtrag vom 21. April d. Is. zu dem Statut der Spar-
kasse zu Buttstädt vom 7. Juli 1871 mit der Maßgabe bis auf Widerruf
bestätigt worden, daß der Nachtrag mit dem 1. Jannar 1900 in Kraft tritt.
Weimar, den 19. Juni 1899.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
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