Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

384 
1. 
Anlage Anweisung 
zur Entnahme und Versendung pestverdächtiger Untersuchungsobjekte. 
  
1. Als Untersuchungsobjekte kommen in Betracht: 
a) bei kranken Personen: Inhalt erkrankter Lymphdrüsen — Eiter, noch zweckmäßiger 
Gewebstheilchen —; Inhalt verdächtiger Hautblasen oder -Geschwüre; Proben von Lungen- 
auswurf, Speichel, Blut, — letzteres womöglich auf Deckglas-Ausstrichpräparaten — in 
besonderem Glase beigefügt; Urin; bei Verdacht auf Darmpest auch Darminhalt. 
b) bei Leichen: Stücke der Milz, Abschnitte erkrankter Hautstellen und erkrankter Lymph= 
drüsen, erkrankte Theile der Lunge, bei Verdacht auf Darmpest auch Darmabschnitte. 
2. Sämmtliche zur Untersuchung bestimmten Objekte sind womöglich in ganz frischem Zu- 
stande abzusenden. Je länger sie bei Zimmertemperatur stehen, um so ungeeigneter werden sie 
für die Untersuchung; zu vermeiden sind Zusätze irgend welcher Art. 
3. Sämmtliche Untersuchungsobjekte werden, und zwar von jedem Erkrankten bezw. Ge- 
storbenen getrennt, ohne vorausgegangene Desinfektion in passende trockene Glasgefäße 
gebracht. Die letzteren müssen stark in den Wandungen und sicher verschließbar sein. Am besten 
sind die sogenannten Pulvergläser der Apotheken mit weitem Halse und eingeschliffenem Glas- 
stöpsel; stehen solche nicht zu Gebote, so können andere starkwandige, mit glattem chlindrischem 
Halse versehene und mit reinen, gut passenden Korkstöpseln fest verschlossene Glasgefäße Ver- 
wendung finden. Die gewöhnlichen dünnwandigen Einmachegläser und Medizinflaschen dürfen nicht 
verwendet werden. Alle Verschlüsse sind durch übergebundene feuchte Thierblase oder Pergament- 
papier zu sichern. Nach Füllung und Verschluß sind die Gefäße mit einem fest aufzuklebenden 
oder sicher anzubindenden Zettel zu versehen, welcher das Wort „Pestproben“ sowie den Vor= und 
Zunamen des Erkrankten bezw. Gestorbenen in deutlicher Schrift enthält. Der Sendung sind auf 
starkem Papier — am Besten unter Benutzung eines vorgedruckten Formulars — nachstehende 
Angaben beizufügen oder in einem Begleitschreiben beizulegen: 
a) Vor= und Zuname der Person, von welcher die Untersuchungsobjekte entnommen sind, 
b) Alter der Person, 
J) Herkunft der Person: ortsansässig oder woher zugereist? 
d) Zeit der Entnahme der Untersuchungsobjekte — Tag und Stunde —, 
e) — womöglich —: Beginn der Erkrankung, Art — Form — der Erkrankung, event. Zeit- 
punkt des Todes. 
4. Sofern die Gefäße nicht mit einer dicht schließenden, festen Hülse umgeben sind, müssen 
sie unter Benutzung von Papierschnitzeln, Holzwolle, Heu, Stroh, Häcksel oder anderem elastischen 
Material in einem kleinen festen Kistchen derart verpackt werden, daß sie darin beim Transport 
sicher und fest liegen und, falls mehrere Gefäße zusammengepackt werden, nicht aneinanderstoßen. 
Die Verwendung zerbrechlicher Zigarrenkistchen oder von Kartons ist zu vermeiden. 
Am Besten bleiben die Untersuchungsgegenstände für die Prüfung geeignet, wenn sie in 
Eis verpackt (in wasserdichten Behältern) zur Versendung kommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.