460
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b)
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8)
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i)
K)
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laufende Nummer,
Rasse, Geschlecht, Farbe und Alter des Thieres,
Tag der Einstellung des Thieres, der letzten Besichtigung, sowie der Abholung aus
der Anstalt,
Tag und Stunde des Impfens und der Abnahme der Lymphe,
Art und Abstammung der verimpften Lymphe,
Körperwärme (womöglich auch Körpergewicht) des Thieres beim Impfen und bei der
Abnahme der Lymphe,
Gesundheitszustand des Thieres bei der Einstellung und während der Entwickelung
der Blattern,
Beschaffenheit der inneren Organe nach dem Schlachten, soweit dieselbe durch den Thier-
arzt festgestellt wurde,
Ergebniß der Impfung,
Art der Zubereitung der Lymphe (8 31),
Bemerkungen.
8 41.
Ueber den Versand der Lymphe ist ein Versandbuch zu führen, welches die nachstehenden
Rubriken enthält:
a)
b)
Z0)
4)
0)
f)
9)
b)
i)
laufende Nummer,
Name und Stand des Empfängers,
Wohnort desselben,
Datum des Einganges der Bestellung,
Datum der Absendung,
Ursprung und Alter der Lymphe,
Art der Zubereitung der Lymphe (8 31),
Menge der übersandten Lymphe,
Bemerkungen (über den bei der Verimpfung seitens des impfenden Arztes erzielten
Erfolg u. dergl.).
IX. Wissenschaftliche und praktische Untersuchungen über Thierlympbe.
§ 42.
Den öffentlichen Impfanstalten liegt ob, wissenschaftlich und praktisch die Impfung weiter
zu fördern
und dementsprechend auf dem Wege des Versuchs, der klinischen Beobachtungen u. s. w.
Untersuchungen anzustellen.
8 43.
Ueber die Thätigkeit der Anstalten sind regelmäßige Jahresberichte unter hauptsächlicher
Benutzung der im Vollzuge der 88 40 bis 42 gewonnenen Materialien bis zum 15. Januar dem
Großherzoglichen Staatsministerium, Departement des Innern, zu erstatten und von diesem dem
Kaiserlichen Gesundheitsamte regelmäßig bis zum 1. Februar behufs einheitlicher Bearbeitung und
zweckentsprechender Veröffentlichung mitzutheilen.