Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Anlage I. 
Impfformulare V bis IX, ·- 
Formular V. 
  
Bemerkungen. 
1. In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen: 
1. die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalte 25 derselben vermerkten 
II. 
2. 
3. 
In Spalte 
1. 
2. 
3. 
Erstimpfpflichtigen; 
sämmtliche während des vorhergehenden Kalenderjahrs geborenen und am Schlusse desselben im Impf— 
bezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dieselben während des vorhergehenden Kalenderjahrs bereits geimpft 
worden sind oder nicht; · 
die während des laufenden Kalenderjahrs aus anderen Impfbezirken zugezogenen und als noch nicht 
mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorhergehenden Kalenderjahre geborenen Kinder. 
8 ist einzutragen: 
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name derjenigen Anstalt oder derjenigen Privatperson einzu- 
tragen, von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte Lymphe bezogen wurde; 
bei Impfung mit Menschenlyhmphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des Abimpflinges; 
bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjenigen Anstalt oder desjenigen 
Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbe- 
wahrtem Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses 
Kindes einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der 
Name des Impfarztes selbst in diese Spalte einzutragen. 
III. In der Spalte 25 sind zu vermerken: 
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 15 mit „Nein“ verzeichneten Kinder; 
2. 
3. 
alle zum 1. und 2. Male aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg geimpften Kinder (entnehmbar aus den 
Spalten 6 und 16); 
alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurlckgestellten (Spalte 23) sowie alle nicht auffindbaren (Spalte 20) 
oder der Impfung vorschriftswidrig entzogenen (Spalte 24) Kinder. 
IV. Die Grslinofung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur regelmäßigen Entwickelung 
gekommen ist. 
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von Kuötchen beziehungsweise Bläschen 
an den Impfstellen. 
Liste der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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