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sofern die bezeichneten Beamten ihren dienstlichen Wohnsitz außerhalb der Orte haben, in welchen
die nach den vorstehenden Festsetzungen zur Urlaubsertheilung befugten Verwaltungs-Behörden bezw. Vorge-
setzten stationirt sind
Urlaub bis zu 14 Tagen.
Schlußbemerkung: Die nothwendig werdenden Erläuterungen und Ergänzungen werden von
der obersten Reichsbehörde gegeben.
Nr. 147.
Dislokation der 3. Eskadron 2. Vrandenurzischen ulanen-Regiment Nr. 11 von Wusterhausen nach
erleberg.
Auf den Mir gehalienen Vortrag genehmige Ich die definitive Verlegung der 3. Eskadron 2. Branden-
burgischen Ulanen -Regiments Nr. 11 von Wusterhausen nach Perleberg. Das Kriegs-Ministerium hat hier-
nach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 4. Juni 1875.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 13. Juni 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 232. 6. A. 1. v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Nr. 148.
Kompetenz an Lagerstroh für Lientenants, welche als Kompagnie-, Eskadrons= oder Batterie-Führer
fungiren.
Berlin, den 5. Juni 1875.
In Ergänzung der §§. 17 und 58 der Instruktion über die Lagerung der Truppen im Frieden vom 20.
Dezember 1842 wird hierdurch bestimmt, daß allen Lieutenants, welche bei Lagerungen in Zelten und Bivouaks
als Kompagnie-, Eskadrons= oder Batterie-Führer fungiren, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben für diese Funk-
tionen Allerhöchst bestätigt sind oder nicht, das Lagerstroh nach dem Satze für Kompagnie= und Eskadrons-
Chefs zu gewähren ist.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 503. 5. M. O. D. 4.
Nr. 149
Eisenbahn e miisZ ariate.
Berlin, den 8. Juni 1875.
Mit Bezug auf den Erlaß vom 25. Dezember v. J. — A. V. Bl. S. 257 pro 1874 — wird bekannt
emacht, daß mit dem 16. d. Mts. ein Eisenbahn-Kommisaarial in Breslau in Thätigkeit tritt und die staat-
iche Aufsicht über die nachgenannten Eisenbahnen wahrnehmen wird, über:
die Ollreuhisce Südbahn,
* Tilsit—Insterburger,
Marienburg—Mlawkager,
Kreuzburg— Posener,
Oel nesener,
Märkisch— Posener,
nun