Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Beitragsentrichtung noch verwendet werden. Bei der Aufrechnung dieser Karten ist aber 
durch die Aufrechnungsstelle nicht die Zahl der Beitragsmarken, sondern die Zahl der durch 
Marken der einzelnen Lohnklassen nachgewiesenen Beitragswochen, nöthigenfalls unter 
Hinzufügung einer besonderen Spalte für Lohnklasse V, anzugeben und die hierzu erforder- 
liche Abänderung des Vordrucks handschriftlich vorzunehmen. 
Berlin, den 10. November 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
 
	        
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