Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

Seite 
8 91. Bekleidung .. . . . . . . . . . . . . . . . . 40 
8 92. Beköstigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 40 
B. Behandlung der zu Haft Berur— 
theilten. 
§ 93. Beschäftigng 41 
§ 94. Bekleidng 41 
§ 95. Beköstigng 44 41 
C. Behandlung der zu qualifizirter Haft 
(§ 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs) 
Verurtheilten. 
§ 96. Beschäftigng 4s 
§ 97. Bekleidndgdg . . . ... 42 
§ 98. Beköstigng . . ... 42 
Abschnitt V. 
Besondere Bestimmungen über die Behand- 
lung der Civilgefangenen. 
8 S99 9 99 · 42 
  
und des Inventariums. 
69 
% Seite 
Abschnitt VI. 
Unterhaltung der Gebände 
Registerführung. 
Allgemeine Bestimmungen. 
  
§ 100. Gefängnißgebände und Inventarium 42 
§ 101. Registerführng 43 
§ 102. Allgemeine Bestimmungen 43 
Anlagen. 
Nr. 1. Gefangenenbuch I. Untersuchungs- 
gefanggen 45 
„ 2. Gefangenenbuch II. Strafgefangene 49 
„ 3. Gefangenenbuch III. Civilgefangene 53 
„ 4. Register über die den Gefangenen ab- 
genommenen oder von# den Behörden 
eingelieferten Gegenstände 59 
„ 5. Strafbuch über die Disziplinar- 
bestrafunen 63 
„ 6. Kalender für die Entlassungstermine. 65
	        
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