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ltteilungen und Machrlchten 1 " 4
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nach Maß angesertigten, mit besonderen Inneneinrichtun-=gen,
Außenbeschlägen versehenen) Spezialkisten, Booechdosen,
Glasgefäsze, Patentflaschen und Kannen, auch
Korbflaschen, Weidengebrauchs- und Geschoßkörbe usw.h,
sowie um solche Emballagen handeln, die immer wieder
nur mit demselben Inhalt gefüllt werden können, für den
sie ursprünglich bestimmt waren, z. B. mit stark. und
übelriechenden Waren (wie Harzen, Fetlen, Seifen ulw.).
Im allgemeinen wird also der entscheidende Gesichtsvunkt
für die Zulassung der Rücksendung des Leergutes an
den Lieferanten der sein, daß Verpackungsmittel in Rede
stehen, die für die betreffenden Waren eigens hergestellt und
eingerichtet sowie meistens von besonders guter, dauerhafter,
teilweise auch schwerer Qualität sind und durch andere
Sorten nicht oder nicht leicht ersetzt werden können,
* Massentransporte
für Stadtverwaltungen.
Krliegsminllterlum.
Ellenbahn-Hbtellung.
1620. 7. 18. E. Dorn 17. 7. 1918.
Zu den Wagenladungsempfängern, bei denen es häuftger
zu Verzogerungen in der Entladung der angedienten
Eisenbahnwagen kommt, gehören auch die Stadrverwaltungen.
Die verschiedenen Dienststellen, für die die Sendungen
eingehen, disponieren offenbar nicht immer rechtzeitig,
und es pflegt dann stets einige Zeit zu vergehen, bis
die Verbindung mit der zuständigen Dienststelle ausgenommen
ist, und bis von dieier die erforderlichen Anweisungen
gegeben. werden. Solche Verzögerungen zeigten
sich namentlich auch im rhöheinisch-westfälischen Industrierevier
mit seinen schon an sich sehr schwierigen Eisenbahnverhältnissen.
Die Kriegsamtstelle Münster setzte sich aus
diesem Grunde mit den größeren Gemeinden ihres Bezirks
in Verbindung und regte an, daß jede einzelne Stodtverwaltung
eine besendere Zentralstelle schafsen solle, bei
der alle von ihren Dienststellen erwarteken Wagenladungen
unter Angabe ihres endgültigen Bestimmungsortes vorzumelden
find, und die mit den Bahnhöfen in ständiger Verbindung
steht. Eine ganze Reihe von Städten hat bereits
der Anregung stattgegeben mit dem Erfolge, daß seither die
Entladung der Wagen und die Abfuhr ohne Verzögerung
vor sich geht.
Die demnachst einsetzenden starken Zufuhren von Kartoffeln
sowie die Gemüsetransporte geben Veranlassung,
entsprechende Einrichtungen auch anderen größeren Städten
dringend nahezulegen, damit es nicht wie in den Vorjahren
zu Wagenanstauungen und schließlich gar zu Bahnhofssperren
kommt. Als zweckmäßig wird empfohlen, die
Zentralstellen den städtischen Fuhrämtern,
wie sie in jeder größeren Stadt bestehen, anzugliedern.
Zum mindesten aber muß eine enge Zusammenarbeit mit
ihnen gewährleistet sein. — Wegen der rechtzeitigen Bereitstellung
genügender Entladekräfte sind die Kriegsamtstellen
angewiesen, den Stadtoerwaltungen mit Rat und Tat an
die Hand zu gehen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Einrichtung
des städtischen Lagerhauses in Sterkrade
bingewiesen, das im Januar 1917 in Betrieb genommen
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worden ist, und das in seiner verkehrstechnischen Amiage von
der Kriegsamtstelle Münster als mustergliltig Crzeuchnet
wird: · «
Das Lagerhaus besitt alle Einrichtungen, die für
die sachgemaße Einlagerung von Lebensmitteln jeder
Art erforderlich sind. An beiden Seiten befinden sich
Nautpen, an deren eine ein Anschlußgleis herangeführt
ist, während die auf der gegenüberliegenden Seite des
Hauses flir die Abfuhr durch Gespanne eingerichtet ist.
Schiefe Ebenen und Laufkaßen ermöglichen und erleichtern
die Ueberfuhrung der Waren zu den Stellen
des Lagers, die für ihre Unterbringung vorgesehen
sind. — Für die Lagerung don Kartoffeln sind 2 besondere
Schuppen und 1 Zelt vorhanden, zu denen
ebenfalls Anschlutgleise führen. Die Anordnung dieser
Gleise gestattet die gleichzeitige Enkladung von Eisenbahnwagen
in das Lagerhaus und unmittelbar in Fuhrwerke,
so daß gleichzeitig sowohl die Zuführung von
Kartoffeln durch Gespanne und der Kleinberkauf an
die Einwohner, als auch die Einkellerung in die Lagerhäuser
vor sich gehen kann.
Die Einrichtung ermöglicht nicht nur eine gute Uebersicht
und Ueberwachung der Bestände, sondern erleichtert
auch die sachgemäße Behandlung der Waren und ihre Nachprüfung
auf Qualität und Gewicht. Weiterhin werden die
vielen Hin= und Hertransporte durch Gespanne vermieden,
die früher für die Ueberführung der Waren von einem
Lager zum andern erforderlich waren.
RZichtlinien über das
fahren.
Krlegsminlsterlum.
Elsenbahnabtellung.
Nr. 4520/7. 18. HE. vom 13. 7. 1918.
Aunf verschiedentliche Anregungen von militärischen
Dienststellen und der Kriegsindustrie hin ist von den in
Nr. 45 des „Kriegsamt“ veröffentlichen „Richtlinien“ ein
Sonderdruck gefertigt worden, der bei sämtlichen Kriegsamtstellen
und Kriegsamtnebenstellen-sowie bei der Eisenbahnabteilung
des Kriegsministeriums (VII), Berlin W. 60,
Leipziger Str. 131, vorrätig gehalten und auf Wunsch kostenlos
abgegeben wird. Da bei den beteiligten Kreisen noch vielfach
über den Zweck und die Haudhabung des Abrufverfahrens
Unklarheiten bestehen, wird die Beschaffung der
Richtlinien dringend empfohlen. ·
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Arbeiterfrage
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kentschädigung für feierschichten.
Durch Bundesratsbeschluß vom 4. Juli 1918 ist die
Gültigkeit der Bestimmungen des Bundesrats vom 31. 1. 18
über die Bereitstellung von Reichsmitteln für die Entschädigung
der infolge Kohlenmangels feiernden Arbeiter und
Arbeiterinnen kriegswichtiger Betriebe der Rüstungs- und
Ernährungsindustrie (ogl. „Kriegsamt, Amtliche Mitteilungen
und Nachrichten“ Nr. 43, S. 6) bis zum 30. September
1918 verlängert worden. Das Reich beteiligt sic