Full text : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 51-60 (5)

nummer  87  lirlegsamt.

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ltteilungen  und  Machrlchten  1  "  4

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nach  Maß  angesertigten,  mit  besonderen  Inneneinrichtun-=gen,
  Außenbeschlägen  versehenen)  Spezialkisten,  Booechdosen,
  Glasgefäsze,  Patentflaschen  und  Kannen,  auch
Korbflaschen,  Weidengebrauchs-  und  Geschoßkörbe  usw.h,
sowie  um  solche  Emballagen  handeln,  die  immer  wieder
nur  mit  demselben  Inhalt  gefüllt  werden  können,  für  den
sie  ursprünglich  bestimmt  waren,  z.  B.  mit  stark.  und
übelriechenden  Waren  (wie  Harzen,  Fetlen,  Seifen  ulw.).
Im  allgemeinen  wird  also  der  entscheidende  Gesichtsvunkt
  für  die  Zulassung  der  Rücksendung  des  Leergutes  an
den  Lieferanten  der  sein,  daß  Verpackungsmittel  in  Rede
stehen,  die  für  die  betreffenden  Waren  eigens  hergestellt  und
eingerichtet  sowie  meistens  von  besonders  guter,  dauerhafter,
teilweise  auch  schwerer  Qualität  sind  und  durch  andere
Sorten  nicht  oder  nicht  leicht  ersetzt  werden  können,

*  Massentransporte
für  Stadtverwaltungen.

Krliegsminllterlum.
Ellenbahn-Hbtellung.
1620.  7.  18.  E.  Dorn  17.  7.  1918.

Zu  den  Wagenladungsempfängern,  bei  denen  es  häuftger
  zu  Verzogerungen  in  der  Entladung  der  angedienten
Eisenbahnwagen  kommt,  gehören  auch  die  Stadrverwaltungen.
  Die  verschiedenen  Dienststellen,  für  die  die  Sendungen
  eingehen,  disponieren  offenbar  nicht  immer  rechtzeitig,
  und  es  pflegt  dann  stets  einige  Zeit  zu  vergehen,  bis
die  Verbindung  mit  der  zuständigen  Dienststelle  ausgenommen
  ist,  und  bis  von  dieier  die  erforderlichen  Anweisungen
  gegeben.  werden.  Solche  Verzögerungen  zeigten
sich  namentlich  auch  im  rhöheinisch-westfälischen  Industrierevier
  mit  seinen  schon  an  sich  sehr  schwierigen  Eisenbahnverhältnissen.
  Die  Kriegsamtstelle  Münster  setzte  sich  aus
diesem  Grunde  mit  den  größeren  Gemeinden  ihres  Bezirks
in  Verbindung  und  regte  an,  daß  jede  einzelne  Stodtverwaltung
  eine  besendere  Zentralstelle  schafsen  solle,  bei
der  alle  von  ihren  Dienststellen  erwarteken  Wagenladungen
unter  Angabe  ihres  endgültigen  Bestimmungsortes  vorzumelden
  find,  und  die  mit  den  Bahnhöfen  in  ständiger  Verbindung
  steht.  Eine  ganze  Reihe  von  Städten  hat  bereits

der  Anregung  stattgegeben  mit  dem  Erfolge,  daß  seither  die

Entladung  der  Wagen  und  die  Abfuhr  ohne  Verzögerung
vor  sich  geht.

Die  demnachst  einsetzenden  starken  Zufuhren  von  Kartoffeln
  sowie  die  Gemüsetransporte  geben  Veranlassung,
entsprechende  Einrichtungen  auch  anderen  größeren  Städten
dringend  nahezulegen,  damit  es  nicht  wie  in  den  Vorjahren
zu  Wagenanstauungen  und  schließlich  gar  zu  Bahnhofssperren
  kommt.  Als  zweckmäßig  wird  empfohlen,  die
Zentralstellen  den  städtischen  Fuhrämtern,
wie  sie  in  jeder  größeren  Stadt  bestehen,  anzugliedern.
Zum  mindesten  aber  muß  eine  enge  Zusammenarbeit  mit
ihnen  gewährleistet  sein.  —  Wegen  der  rechtzeitigen  Bereitstellung
  genügender  Entladekräfte  sind  die  Kriegsamtstellen
angewiesen,  den  Stadtoerwaltungen  mit  Rat  und  Tat  an
die  Hand  zu  gehen.
In  diesem  Zusammenhang  wird  auch  auf  die  Einrichtung
  des  städtischen  Lagerhauses  in  Sterkrade
bingewiesen,  das  im  Januar  1917  in  Betrieb  genommen

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worden  ist,  und  das  in  seiner  verkehrstechnischen  Amiage  von
der  Kriegsamtstelle  Münster  als  mustergliltig  Crzeuchnet
wird:  ·  «

Das  Lagerhaus  besitt  alle  Einrichtungen,  die  für
die  sachgemaße  Einlagerung  von  Lebensmitteln  jeder
Art  erforderlich  sind.  An  beiden  Seiten  befinden  sich
Nautpen,  an  deren  eine  ein  Anschlußgleis  herangeführt
ist,  während  die  auf  der  gegenüberliegenden  Seite  des
Hauses  flir  die  Abfuhr  durch  Gespanne  eingerichtet  ist.
Schiefe  Ebenen  und  Laufkaßen  ermöglichen  und  erleichtern
  die  Ueberfuhrung  der  Waren  zu  den  Stellen
des  Lagers,  die  für  ihre  Unterbringung  vorgesehen
sind.  —  Für  die  Lagerung  don  Kartoffeln  sind  2  besondere
  Schuppen  und  1  Zelt  vorhanden,  zu  denen
ebenfalls  Anschlutgleise  führen.  Die  Anordnung  dieser
Gleise  gestattet  die  gleichzeitige  Enkladung  von  Eisenbahnwagen
  in  das  Lagerhaus  und  unmittelbar  in  Fuhrwerke,
  so  daß  gleichzeitig  sowohl  die  Zuführung  von
Kartoffeln  durch  Gespanne  und  der  Kleinberkauf  an
die  Einwohner,  als  auch  die  Einkellerung  in  die  Lagerhäuser
  vor  sich  gehen  kann.

Die  Einrichtung  ermöglicht  nicht  nur  eine  gute  Uebersicht
  und  Ueberwachung  der  Bestände,  sondern  erleichtert
auch  die  sachgemäße  Behandlung  der  Waren  und  ihre  Nachprüfung
  auf  Qualität  und  Gewicht.  Weiterhin  werden  die
vielen  Hin=  und  Hertransporte  durch  Gespanne  vermieden,
die  früher  für  die  Ueberführung  der  Waren  von  einem
Lager  zum  andern  erforderlich  waren.

RZichtlinien  über  das

fahren.
Krlegsminlsterlum.
Elsenbahnabtellung.
Nr.  4520/7.  18.  HE.  vom  13.  7.  1918.

Aunf  verschiedentliche  Anregungen  von  militärischen
Dienststellen  und  der  Kriegsindustrie  hin  ist  von  den  in
Nr.  45  des  „Kriegsamt“  veröffentlichen  „Richtlinien“  ein
Sonderdruck  gefertigt  worden,  der  bei  sämtlichen  Kriegsamtstellen
  und  Kriegsamtnebenstellen-sowie  bei  der  Eisenbahnabteilung
  des  Kriegsministeriums  (VII),  Berlin  W.  60,
Leipziger  Str.  131,  vorrätig  gehalten  und  auf  Wunsch  kostenlos
  abgegeben  wird.  Da  bei  den  beteiligten  Kreisen  noch  vielfach
  über  den  Zweck  und  die  Haudhabung  des  Abrufverfahrens
  Unklarheiten  bestehen,  wird  die  Beschaffung  der
Richtlinien  dringend  empfohlen.  ·

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Arbeiterfrage

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kentschädigung  für  feierschichten.

Durch  Bundesratsbeschluß  vom  4.  Juli  1918  ist  die
Gültigkeit  der  Bestimmungen  des  Bundesrats  vom  31.  1.  18
über  die  Bereitstellung  von  Reichsmitteln  für  die  Entschädigung
  der  infolge  Kohlenmangels  feiernden  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  kriegswichtiger  Betriebe  der  Rüstungs-  und
Ernährungsindustrie  (ogl.  „Kriegsamt,  Amtliche  Mitteilungen
  und  Nachrichten“  Nr.  43,  S.  6)  bis  zum  30.  September
  1918  verlängert  worden.  Das  Reich  beteiligt  sic