Regierungs-Mlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 45. Weimar. 6. Dezember 1900.
Inhalt: Ministerial-Verordnung, betr. die Errichtung der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung im Großherzogthum
Sachsen, vom 3. Dezember 1900, Seite 553. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung der Vor-
sitzenden und deren Stellvertreter für die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung im Großherzogthum Sachsen
zu Weimar und Eisenach, Seite 556.
Ministerial-Verordnung,
betreffend die Errichtung der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung
im Großherzogthum Sachsen, vom 3. Dezember 1900.
(145|] Zur Ausführung der §§ 3—10 des Gesetzes, betreffend die Abänderung
der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt S. 335)
wird Folgendes verordnet:
l 1.
Die auf Grund der 88§ 103 ff. des IJnvalidenversicherungsgesetzes vom
13. Juli 1899 (Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1899) in Weimar
und Eisenach errichteten Schiedsgerichte führen fortan die Bezeichnung:
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung im I., II. und V. Verwal-=
tungsbezirk des Großherzogthums Sachsen zu Weimar und Schieds-
gericht für Arbeiterversicherung im III. und IV. Verwaltungsbezirk des
Großherzogthums Sachsen zu Eisenach.
§ 2.
Für das Schiedsgericht in Weimar werden ein Vorsitzender und zwei Stell-
verteter, für das Schiedsgericht in Eisenach ein Vorsitzender und ein Stellvertreter
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