Full text : Das Preussische Abiturienten-Prüfungs-Reglement.

Cireular-Verfügun
Prüfungs-Com  Bm  a  "
gemacht,  da  es  den

r.  1861.  Die  theolog.

Bel  der  Vehnigen  der  Ch
zu  den  Cats.  BEN  Snsreiche_  weon  sie  in  der
Ürischenet  nicht  Farientzt  werden.  Nena  deslinfügen
Aheans  zur  Uni
Demi

nn  en  dass  am  Schluss  des  Unheil  über
as  im  Deutschen  Brreichte  auch  eine  Bemerkung  darüber
Gas  Zeugnis  sefzunchmen  1b,  ob  der  Abtareat  alt  den
menten  der  Paychologie  und  Lögik  sicher  bekannt  it.

ne
Director  eingehändigt;  bis  dahi.  on  si  Schulunterricht
  unausgesetzt  zu  b  *)  und  sich  der
w  ch  hulordn  unterwerfen.
ie  Entlassung  der  Abgehenden  ist  in  jedem  Gymnasium  ent

weder  beim  Schlusse  der  öffentlichen  Schul-Prüfang  oder  bei
anderen  in  den  versch  Anstalten  üblichen  öffentlichen
Feinheiten  v  ,  und  es  ist  ılarauf  zu  halten,  dass
Schule  mit  dem  Zeugnisse  der  Reife  zur,  Uni

Verst  Abgehende  dabe  anweseni  sa  Hier  werden  ale  für

Sei  erkaren  und  de  Schale  wirkt  ven  Schüler

genannt,  mit  Ueberreichung  der  ihnen  ausgefertigten  Zeugnisse.

Diese  Feilichkeit  zweckmäsig  ein  einzurichten,  &0  dass  sie  auf
ınd  zurüc  das

abgehend  jen  Schüler,  so  wie  auf

1)  Es  ist  Thatsache,  dass  selbst  bessere  Schüler  nach  dem  Examen
eine  gewisse  Brchlafn  F  ven,  und  dass  selbst  bei  diesen  di  ‚frühes
Regsamkeit  und  lebendi;  "heilnahme  am  Unten  erricht  vermis
Für  die  grosse  Mehrzahl  it

dor  weitere  Schulbesuch  und  die  Liferu  rung
der  Iaufenden  Arbeiten  ein  Opus"  operatum.  Die  m  me  ‚hl  der  Gran
sein,  dass  in  Betreff  dieser  Vorschrift  an  manchen  ziemich
  laxe  Praxis.  herrscht.