Cireular-Verfügun
Prüfungs-Com Bm a "
gemacht, da es den
r. 1861. Die theolog.
Bel der Vehnigen der Ch
zu den Cats. BEN Snsreiche_ weon sie in der
Ürischenet nicht Farientzt werden. Nena deslinfügen
Aheans zur Uni
Demi
nn en dass am Schluss des Unheil über
as im Deutschen Brreichte auch eine Bemerkung darüber
Gas Zeugnis sefzunchmen 1b, ob der Abtareat alt den
menten der Paychologie und Lögik sicher bekannt it.
ne
Director eingehändigt; bis dahi. on si Schulunterricht
unausgesetzt zu b *) und sich der
w ch hulordn unterwerfen.
ie Entlassung der Abgehenden ist in jedem Gymnasium ent
weder beim Schlusse der öffentlichen Schul-Prüfang oder bei
anderen in den versch Anstalten üblichen öffentlichen
Feinheiten v , und es ist ılarauf zu halten, dass
Schule mit dem Zeugnisse der Reife zur, Uni
Verst Abgehende dabe anweseni sa Hier werden ale für
Sei erkaren und de Schale wirkt ven Schüler
genannt, mit Ueberreichung der ihnen ausgefertigten Zeugnisse.
Diese Feilichkeit zweckmäsig ein einzurichten, &0 dass sie auf
ınd zurüc das
abgehend jen Schüler, so wie auf
1) Es ist Thatsache, dass selbst bessere Schüler nach dem Examen
eine gewisse Brchlafn F ven, und dass selbst bei diesen di ‚frühes
Regsamkeit und lebendi; "heilnahme am Unten erricht vermis
Für die grosse Mehrzahl it
dor weitere Schulbesuch und die Liferu rung
der Iaufenden Arbeiten ein Opus" operatum. Die m me ‚hl der Gran
sein, dass in Betreff dieser Vorschrift an manchen ziemich
laxe Praxis. herrscht.