Object: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Der erste Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und 
Grossbritannien sei aus dem Jahre 1892 und beziehe sich nur auf 
Deserteure von Kauffahrteischiffen. Vor dem Vertrag der Ver- 
einigten Staaten mit Dänemark aus dem Jahre 1861 habe im 
Jahre 1853 unter der Präsidentschaft von Pierce in Bezug auf 
einen dänischen Deserteur, welcher angehalten und dann in New- 
York wieder freigelassen worden sei, der Attorney General Cu- 
shing sich gegenüber dem Staatssekretär Marcy gutachtlich dahin 
geäussert, dass ohne einen Staatsvertrag die Exekutive und die 
Gerichte der Vereinigten Staaten nicht befugt seien, auf Antrag 
des dänischen Konsuls oder eines anderen Vertreters der däni- 
schen Regierung einen desertierten Seemann der dänischen 
Marine zu arretieren, in Haft zu halten und auszuliefern. Der 
Attorney General habe dabei ausgeführt, dass eine völkerrecht- 
liche Verpflichtung zur Arretierung und Auslieferung solcher 
Personen, die aus einem fremden Kriegsdienst desertiert seien, 
ebensowenig bestehe, wie zur Arretierung und Auslieferung von 
flüchtigen Verbrechern, die auf das einheimische Gebiet entkom- 
men seien, sondern dass die Anhaltung und Auslieferung solcher 
Personen einen Gegenstand besonderer Verträge bilde. 
Die seit ungefähr 100 Jahren bestehende ununterbrochene 
Praxis der Exekutive stelle überzeugend die Rechtsregel fest, 
dass, abgesehen von Verträgen, eine Verpflichtung, fremde See- 
leute, die in den Vereinigten Staaten desertiert wären, auszuliefern, 
nicht bestehe. 
In dem nordamerikanischen, wie im englischen Recht hat das 
rechtskräftige Urteil eines Gerichtes eine über den einzelnen Fall 
hinausgehende Bedeutung. Die Gerichtshöfe gleicher und nie- 
derer Instanz sind bei künftigen Entscheidungen an die in 
einem rechtskräftigen Urteil aufgestellten Grundsätze gebunden. 
Auch der Gerichtshof, welcher den Grundsatz aufgestellt hat, 
kann hiervon nicht wieder abgehen. Die Frage, ob ein derartiger
	        
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