Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Anmerkung zu vorstehender Tabelle: Wenn Bäume oder Baumpflänzlinge beschädigt sind, so werden nur die ersten 
sieben Spalten der Tabelle zu benutzen und werden alsdaun die übrigen Feststellungen, da nöthig, nach Diktat des 
zugezogenen Sachverständigen zu Protokoll zu bewirken sein.
	        
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