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III. Verwaltungsbezirks der Handwerkskammer für das Großherzogthum, Robert
Heumann in Eisenach, ausgeschiedenen früheren Schlossergesellen Erust Scholtze
in Eisenach der Zimmerpolier Emil Kubald daselbst gewählt worden ist und
daß das unterzeichnete Staatsministerium auf Grund des 8 39 des Statuts
für die Handwerkskammer, da die Wahl des Gesellenausschusses für den
IV. Verwaltungsbezirk nicht zu Stande gekommen ist, den Klempnergesellen
Valentin Wilhelm Fischer in Dermbach als Mitglied und den Maurergesellen
Karl Ott in Ostheim als Ersatzmann in den Gesellenausschuß ernannt hat.
Die Wahl ist von den Genannten angenommen worden.
Weimar, den 4. Mai 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Slevogt.
(48] III. Angesichts der sich häufenden Fälle von Farnkraut-Vergiftungen sieht
sich das unterzeichnete Staats-Ministerium veranlaßt, die Farnwurzel und das
Farnextrakt wegen der mit dem Genusse derselben für die menschliche Gesundheit
verbundenen Gefahren dem freien Handverkauf in den Apotheken zu entziehen
und unter die dem ärztlichen Rezeptzwang unterliegenden Arzneien aufzunehmen.
In dem durch die Ministerial-Bekanntmachuug vom 27. März 1897
eingeführten Verzeichnisse (Regierungs-Blatt 1897, Seite 43) ist demgemäß
hinter Reein .
GSUUICUMMOUIAG—
Rhizoma Filicis — Farnwurzel
und hinter 20 8
Extractum Digitalis
Extractum Filicis — Farnextraktt
. . 10
einzuschieben. ß
Weimar, den 10. Mai 1901.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.