Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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III. Verwaltungsbezirks der Handwerkskammer für das Großherzogthum, Robert 
Heumann in Eisenach, ausgeschiedenen früheren Schlossergesellen Erust Scholtze 
in Eisenach der Zimmerpolier Emil Kubald daselbst gewählt worden ist und 
daß das unterzeichnete Staatsministerium auf Grund des 8 39 des Statuts 
für die Handwerkskammer, da die Wahl des Gesellenausschusses für den 
IV. Verwaltungsbezirk nicht zu Stande gekommen ist, den Klempnergesellen 
Valentin Wilhelm Fischer in Dermbach als Mitglied und den Maurergesellen 
Karl Ott in Ostheim als Ersatzmann in den Gesellenausschuß ernannt hat. 
Die Wahl ist von den Genannten angenommen worden. 
Weimar, den 4. Mai 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Slevogt. 
(48] III. Angesichts der sich häufenden Fälle von Farnkraut-Vergiftungen sieht 
sich das unterzeichnete Staats-Ministerium veranlaßt, die Farnwurzel und das 
Farnextrakt wegen der mit dem Genusse derselben für die menschliche Gesundheit 
verbundenen Gefahren dem freien Handverkauf in den Apotheken zu entziehen 
und unter die dem ärztlichen Rezeptzwang unterliegenden Arzneien aufzunehmen. 
In dem durch die Ministerial-Bekanntmachuug vom 27. März 1897 
eingeführten Verzeichnisse (Regierungs-Blatt 1897, Seite 43) ist demgemäß 
hinter Reein . 
GSUUICUMMOUIAG— 
Rhizoma Filicis — Farnwurzel 
und hinter 20 8 
Extractum Digitalis 
Extractum Filicis — Farnextraktt 
. . 10 
einzuschieben. ß 
Weimar, den 10. Mai 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause.
	        
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