Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 39. Weimar. 25. November 1901. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Verordnung zur Ausflhrung des Reichsgesetzes vom k 16 , betreffend den Verkehr mit 
Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie der den § 16 und 817 desselben für an- 
wendbar, erklärenden Reichsgesetze vom 25. Juni 1887, 5. Juli 1887, 15. Juni 1897, 24. Mai 1901, 
Seite . 
  
Ministerial-Verordnung. 
(125] Zur Ausführung des Reichsgesetzes von n 160., betreffend den 
Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, sowie 
der den § 16 und § 17 desselben für anwendbar erklärenden Reichsgesetze 
vom 25. Juni 1887, 5. Juli 1887, 15. Juni 1897, 24. Mai 1901 wird 
mit Höchster Genehmigung Folgendes verordnet: 
81. 
Die landwirthschaftliche Versuchsstation an der Universität Jena wird 
vom 1. Januar 1902 ab für das Gebiet des Großherzogthums als öffentliche 
Anstalt zur technischen Untersuchung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und 
Gebrauchsgegenständen bis auf Weiteres derart erklärt, daß alle auf Grund der 
vorgedachten Gesetze auferlegten Geldstrafen, soweit dieselben dem Staate zu— 
stehen, in die Kasse der vorgedachten Anstalt fließen. 
1901 52
	        
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