Regierungs-Vlatt
ür das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 18.
Weimar. 7. Juni 1902.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung des künstlerischen Sachverständigen-
vereins, Seite 97. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Bildung eines Standesamts in Köstitz, Seite 97.—
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung des Amtsrichters Schwarz in Jena zum Kommissar für
die Leitung der Synodalwahl (IX. Wahlbezirl), Seite 98. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Vertrieb
von Diphtherie-Heilserum, Seite 98. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-
Blatt für das Deutsche Reich, Seite 98.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[54] 1. Mit Hoöchster Genehmigung ist in Folge des Ausscheidens Seiner Er-
laucht des Grafen von Schlitz genannt von Görtz aus dem künstlerischen Sach-
verständigenverein der Direktor der Großherzoglichen Kunstschule hier, Professor
Haus Olde, zum Mitglied dieses Sachverständigenvereins ernannt worden.
Weimar, den 17. Mai 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Nothe.
(555) II. Vom 1. Jannar 1903 an wird der Gemeindebezirk Köstitz aus dem
Standesamtsbezirk Nimritz ausgeschieden und für den genaunten Gemeinde-
bezirk ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Köstitz errichtet.
Weimar, den 26. Mai 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
1902