Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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3. An Wagen zubehör sind zu jedem Wagen zu liefern: 
1 Wassereimer aus Holz oder Blech, 
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 kg Wagenschmiere, 
10 Bindestränge aus Hanf, 2 m 50 em bis 3 m lang, 
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte), 
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Ctr. Hafer. 
4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: 
2 Deckengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 cm bis 1 m 70 cem lang und nicht über 1 kg schwer, 
1 neue Kardätsche, 
1 Train-(Fahr-Peitsche. 
Bemerkung: Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Bedingungen möglichst zu entsprechen. 
Ueber Abweichungen ist nur hinwegzusehen, wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke 
völlig geeignet ist. Keinesfalls darf die Bedingung über die erforderliche Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. — 
Für Fahrzenge zu besonderen Zwecken können nöthigenfalls die Anforderungen entsprechend geändert werden. 
Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung, so dürfen auch Fahr- 
zeuge angekauft werden, welche bei einer Tragfähigkeit von mindestens 30 Ctr. entsprechend schwerer als 
14 Ctr. sind. 
 
	        
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