Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Verbot der in Krakau erscheinenden periodischen Druckschrift 
„Przeglad Wszechpolski“. 
Bekanntmachung, betr. die Gebührenordnung für die Untersuchung 
des in das Zollinland eingehenden Fleisches. 
Abänderung der der Bekanntmachung vom 25. Februar 1901 
beigegebenen Klasseneintheilung der Lieferungsverbände. 
Verbot der Verbreitung der in Krakau erscheinenden Zeitschrift 
„Djabel“. 
Zollfreie Einfuhr von Gewürzen; — Herausgabe eines fünften 
Nachtrags zu dem amtlichen Waarenverzeichnisse zum Zolltarife. 
Verbot der Verbreitung der in Lemberg erscheinenden polnischen 
Zeitung „Gazeta Narodowa“. 
Bekanntmachung, betr. Abänderung der Vorschriften über die 
Prüfung der Thierärzte. 
Bekanntmachung eines neuen Verzeichnisses der Civilvorsitzenden 
der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen. 
Anhang. Verzeichniß der Civilvorsitzenden der im Deutschen 
Reiche bestehenden Ersatzkommissionen. 
Verbot der Verbreitung der in St. Petersburg erscheinenden 
periodischen Druckschrift „Kra;“. 
Kündigung des Freundschafts-, Handels-, Schiffahrts= und Kon- 
sularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaate 
Gnatemala. 
Bekanntmachung, betr. die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus- 
ländischen Zollstellen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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