Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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e)  Verfuͤgung,  betreffend  die  Versicherung  des  beweglichen  Vermoͤgens  gegen  Feuersgefahr.

In  der  Absicht,  das  Verfahren  der  Gemeinderäthe  bei  dem  ihnen  obliegenden  Er—
kenntniß  über  Anträge  auf  Versicherung  beweglichen  Vermögens  gegen  Brandschaden
möglichst  zu  vereinfachen,  wird  hiemit,  in  Gemäßheit  höchster  Entschließung  vom  22.  d.  M.,
an  der  Stelle  des  §.  10  der  Instruktion  vom  28.  Mai  1852  (Reg.  Blatt  S.  135)  verfügt,
  daß  auf  der  Antragsurkunde  ein  von  dem  Schultheißen  (beziehungsweise  Abtheilungsvorstand)
  und  dem  Rathsschreiber  unterzeichneter  Eintrag  genügt,  wodurch  die  Zulässigkeit
  des  betreffenden  Versicherungsantrags  im  Gesammtbetrag  von  .
aufGrundgemcmderathlichcnBeschlussesvom.......beurkundet  wird.

Stuttgart  den  24.  März  1866.
Geßler.

D)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.

a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Uebertragung  grenzsteueramtlicher  Vemichiungen  an  vonschiidene
Eisenbahn-Stationsvorstände.

Den  Stationsvorständen  auf  den  Bahnhöfen  zu  Unterboihingen  und  Neckarthailfingen
  (Kameralamts  Neuffen)  und  zu  Bempflingen  (Kameralamts  Urach)  wird,  anstatt
der  Orts=  beziehungsweise  Grenzstenerbeamten  (vergl.  Verfügung  vom  18.  September
1864,  Reg.Blatt  S.  154)  an  diesen  Orten,  die  Kontrole  sämmtlicher  übergangskontrolepflichtiger
  Gegenstände  übertragen,  welche  mit  der  Eisenbahn  aus  dem  zollvereinten  Ausland
  eingehen  und  die  Eisenbahn  an  den  genannten  Stationen  verlassen,  oder  welche
unter  Frachtbriefkontrole  in  das  zum  Zollverein  gehörende  Ausland  ausgeführt  und  an
den  erwähnten  Stationen  zur  Eisenbahn  aufgegeben  werden.

Vorstehende  Verfügung,  welche  mit  dem  1.  April  d.  J.  in  Kraft  tritt,  wird  unter
Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  27.  Jannar  1853  (Reg.  Blatt  S.  33)  hiemit
  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  10.  März  1866.
Renner.