Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Kenntnis der lateinischen Elementargrammatik nachweisen nebst der Fähigkeit, 
einfache Schulschriftsteller, wie Cäsar, wenigstens in leichteren Stellen, richtig 
aufzufassen und zu übersetzen, sodann 
Dagegen fällt in § 17b weg: „für welches Kenntntiis und zu 
übersetzen." 
8 19. 
Nach „zu fordern“ ist (vor a) einzuschieben: „daß sie die für das Ver— 
ständnis griechisch oder lateinisch geschriebener Geschichtsquellen erforderlichen 
Kenntnisse in diesen Sprachen nachweisen, sodann . . . .“. 
Weimar, den 20. März 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
[32] III. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Schiedsgerichts für 
Arbeiterversicherung in Weimar, Geheimer Justizrat Siefert, ist auf sein An- 
suchen vom 1. April 1903 ab von diesem Amt entbunden worden. An seiner 
Stelle ist vom gleichen Zeitpunkt ab der Großherzogliche Regierungsrat 
Dr. Heydenreich in Weimar zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schieds- 
gerichts ernannt worden. 
Weimar, den 21. März 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
33] Das 6. und 7. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2927 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der 
Bearbeitung von Faserstoffen, Tierhaaren, Abfällen oder Lumpen; 
vom 27. Februar 1903. 
„ 2928 Bekanntmachung, betr. Anderung der Militär-Transport-Ordnung; 
vom 12. März 1903.
	        
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