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gen geben, daß darüber diese Regierungen selbst die besten Richter sind; zweitens, daß
man ihnen, wenn sie eine Beeinträchtigung darin finden, nicht überzeugend widersprechen
kann. Sie schaffen eine den Ministerien und höchsten Regierungen der einzelnen Bundesländer
vorgesetzte Spitze und Behörde außerhalb des Bundesraths. Innerhalb des Bundesraths
findet die Souverainetät einer jeden Regierung ihren unbestrittenen Ausdruck.
Dort hat jede ihren Antheil an der Ernennung des gewissermaßen gemeinschaftlichen
Ministeriums, welches, neben anderen Functionen, auch der Bundesrath bildet. Dieses
Gefühl der unverletzten Souverainetät, welches dort seine Anerkennung findet, kann nicht
mehr bestehen neben einer contrasignirenden Bundesbehörde, die außerhalb des Bundesrathes
aus preußischen oder anderen Beamten ernannt wird, und es ist und bleibt eine
capitis deminutio für die höchsten Behörden der übrigen Regierungen, wenn sie sich als
Organe, gehorsamleistende Organe einer vom Präsidium außerhalb des Bundesrathes
ernannten höchsten Behörde in Zukunft ansehen sollten. Glauben Sie nicht, daß wir die
Frage nicht erwogen haben, ob die übrigen Regierungen diesen Anflug von einer Verminderung
ihrer Souverainität auf sich nehmen wollen. Wir haben über die Frage, ob
die Ministerien der Einzelstaaten, namentlich die Kriegs= und Finanz-Ministerien u. s. w.
bleiben würden, Wochen lang verhandelt. Unsere Arbeit ist keine leichte gewesen, und Sie
können leicht ermessen, mit welchem Eindruck wir nach unsern schweren und erschöpfenden
Arbeiten hier Amendements hören, die von Allem, was wir gethan und geleistet haben,
abstrahiren, von dem in der Geschichte unerhörten Fall, daß die Regierungen von 30
Millionen Deutschen sich nicht blos dem Wortlaute nach, wie bei der alten Bundesakte,
sondern auch dem Geiste nach über einen solchen Entwurf geeinigt haben, keine Notiz
nehmen. Ich möchte Sie doch bitten, den Einfluß der Regierungen, die Nothwendigkeit
ihrer Mitwirkung beim Zustandekommen des Werkes, nicht zu unterschätzen. Wir kommen
sonst auf denselben Weg, den wir in den Jahren 1848—1850 gewandelt sind. Damals
waren die Regierungen minder stark und hatten geringeres Selbstgefühl als heute. Trotzdem
ist es damals nicht gelungen, den wohlwollendsten und vielleicht theoretisch richtigsten
Gedanken für nationale Einigung Anerkennung zu schaffen, weil das Einverständniß der
Regierungen fehlte. Wenn es sich nur darum handelt, Amendements zu stellen, so könnte
ich selbst deren fünfzig einbringen. Sie haben nur den Fehler, daß sie früher bereits
abgeworfen sind oder von Hause aus keine Aussicht auf Annahme haben, oder daß sie
nicht verstanden werden und die Preußischen Bestrebungen verdächtigen könnten. Deshalb
behalte ich sie für mich, weil mir mehr am Zustandekommen des Ganzen, als am Durchsetzen
meiner persönlichen Meinung liegt. Wenn ich Sie gebeten habe, die Nothwendigkeit
des Zusammengehens mit den Regierungen nicht zu unterschätzen, so bin ich zu der Ueberzeugung,
daß dies bisher der Fall ist, sehr wohl berechtigt. Es sind bisher gegen 90
Amendements gestellt, und ich kann hier versichern, daß bisher und zwar zum ersten Male
vorgestern ein einziger der Herren Amendementssteller, einer von der konservativen Seite,
es der Mühe werth hielt, vorher, ehe er sein Amendement einbrachte, an mich die beiläusige
Frage zu richten, wie denn die Regierungen sich zu diesem Amendement stellen würden.
Die übrigen Amendements sind in vollständiger und freiwilliger Unbekanntschaft mit
dem, was die Regierungen gewünscht, erstrebt und verhandelt haben, gestellt worden, und
ich kann in Bezug auf das vorliegende, dessen Tendenz mir vollständig klar ist, und welches
ich von neuem seit gestern Gelegenheit gehabt habe, mit den anwesenden Bundeskommissarien
zu besprechen, die Versicherung im Namen sämmtlicher Regierungen wiederholen,
daß dieses Amendement für sie vollständig unannehmbar ist und es das ernsteste
Hinderniß für das Zustandekommen der Verfassung bilden würde, wenn das Amendement
angenommen würde und bliebe.
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