Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

2 
Macht im Frieden (Reichs-Gesetzblatt 1898 Seite 361) der Betrag der für die 
Naturalverpflegung marschierender pp. Truppen zu gewährenden Vergütung für 
das Jahr 1904 für Mann und Tag festgestellt worden auf: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskosft 80 , 65 7. 
b) „, Mittagskost 40 „ 5 
c) „ „. Abendkot 25 „ 20 „ 
d) „ „ Morgenkost 15 „ 10 „ 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 2. Januar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[31 IIII. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den nachstehend ab- 
gedruckten II. Nachtrag vom 27. Oktober 1903 zu dem Statut der städtischen 
Sparkasse zu Geisa vom 15. Mai 1884 bis auf Widerruf gnädigst zu be- 
stätigen geruht. 
Weimar, den 14. Januar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
II. Nachtrag zu dem Statut der städtischen Sparkasse zu Geisa. 
§ l5 Ziffer 2 erhält folgenden Wortlaut: 
„An politische Gemeinden des deutschen Reichs sowie an Kirchen= und Schulgemeinden 
des Großherzogtums unter Bürgschaft der politischen Gemeinden, auf Schuldverschreibungen, 
welche von den gesetzlichen Vertretern derselben ausgestellt und mit der Genehmigung der 
zuständigen vorgesetzten Behörde versehen sind."“ 
Gegenwärtiger Nachtrag tritt mit dem Tage der Publikation in Kraft. 
Geisa, den 27. Oktober 1903. 
1. S.) Der Gemeindevorstand und Gemeinderat. 
-·«· F. Brehler. G. Rimbach.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.