Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

269

W  18.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

 

 

Mittwoch  den  19.  April  1843.

nhalt.  »

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Polizei-Verwaltung  in  Stuttgart  und  Tübingen.  —  Dienst—
Nachrichten.  »

VerfügungendctDeparteInetIts.Bekanntmachung,betreffende-nicktMichkoAlldemFamilie-Manne
desGraerv·Quadt-Wickradt-anp·-Bekanntnmchttng,hetrcncndxtchtqbung  der  Oberamts-Thierärzte
  Herrmann  und  Staudacher.  —  Bekanntmachung,  das  Ergebniß  der  niederen  Dienstprüfung
im  Departement  des  Innern  betreffend.  —  Bekanntmachung,  das  Resulrat  der  im  Monat  Januar  d.  J.  vorgenommenen
  zweiten  Dienstprüfung  eines  Rabbinats-Candidaten  beweffend.

Dienst-Erledigungen.

Wivderruflich  angestellte  Diener.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Geset,
betreffend  die  Polizei-Verwaltung  in  Stuttgart  und  Tübingen.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

In  Beziehung  auf  die  Polizei-Verwaltung  in  Stuttgart  und  Tübingen  verordnen  und
verfügen  Wir,  nach  Anhörung  Un  seres  Geheimen-Raths  und  mit  Zustimmung  Unserer
getreuen  Stände,  wie  folgt:

Artikel  I.

In  der  Resivenzstadt  Stuttgart  und  in  der  Universttätsstadt  Tübingen  wird,  bei  dem  in
diesen  Städten  bestehenden  eigenthümlichen  Zusammenhange  der  Polizei-Verwaltung  mit  der
Wahrung  anderer  allgemeiner  Staatszwecke,  die  unmittelbare  Verwaltung  einzelner  Zweige