Contents : Bismarcks Staatsrecht.

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und  die  Scheidung  zwischen  Kaiser  und  König  an.  Ursprünglich
habe  es  sicher  nicht  in  der  Absicht  der  Verfassungsgeber  gelegen,
eine  solche  Scheidung  überhaupt  zu  statuieren.  Nach  dem  ersten
Verfassungsentwurfe  für  den  Norddeutschen  Bund  sollte  der
Bundeskanzler  keine  ministerielle  Stellung  haben,  sondern  die
eines  Untergebenen  des  preußischen  Ministers  der  auswärtigen
Angelegenheiten  erhalten,  gewissermaßen  ein  preußischer  Unterstaatssekretär
  für  deutsche  Sachen;  in  voller  Verkörperung  der
Bestrebungen,  Deutschland  unter  „preußischer  Führung“  zu  einigen.
Bei  der  Verfassungsrevision  habe  dann  der  Reichstag  die  Form
für  den  Ausdruck  dieses  Gedankens  dahin  modifiziert,  daß  der
Kanzler  des  Norddeutschen  Bundes  die  ministerielle  Verantwortlichkeit
  für  die  Anordnungen  des  Königs  von  Preußen  in  Ausübung
  des  Präsidiums  zu  übernehmen  hätte.  Die  Folge  davon
wäre  gewesen,  daß  Graf  Bismarck  unter  solchen  Umständen  glaubte,
als  preußischer  Ministerpräsident  das  Kanzleramt  selbst  übernehmen
  zu  müssen,  da  er  mit  einem  Unterstaatssekretär,  der  die
Präsidialverordnungen  des  Königs  in  deutschen  Angelegenheiten
selbständig  kontrasignieren  könne,  die  Verantwortlichkeit  für  die
preußische  Politik  nicht  dauernd  zu  tragen  vermöge.  Seitdem
sei  die  Verantwortlichkeit  für  die  preußischen  Anordnungen  des
Bundespräsidiums  und  später  des  Kaisers  mit  der  des  preußischen
Ministers  des  gesamten  Auswärtigen  in  einer  Hand  vereinigt
geblieben.  Der  vorübergehende  Versuch,  1872  die  Verantwortlichkeit
  für  Preußen  dem  Kriegsminister  Grafen  Roon  als
Ministerpräsidenten  zu  übertragen,  die  für  das  Reich  aber  dem
Kanzler  zu  belassen,  hat  sich  nach  dem  Eindruck  aller  Beteiligten
  nicht  bewährt,  und  sowohl  Graf  Roon  wie  seine  preußischen
  Kollegen  hätten  einstimmig  die  Rückkehr  zu  der  Personalunion
  beider  Verantwortlichkeiten  verlangt.  Der  Versuch  der
Trennung  sei  erst  1892,  also  nach  20  Jahren  erneuert  worden,
und  an  sich  unter  schwierigeren  Umständen,  indem  1872  die
Fühlung,  welche  der  Reichskanzler  Fürst  Bismarck  nach  Niederlegung
  des  Präsidiums  dennoch  mit  den  preußischen  Staatsministern
  behielt,  zweifellos  eine  engere  und  intimere  geblieben