Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Vierter Jahrgang (4)

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Nr.  244,

Behandlung  der  Beine  uw  Witiwen-IUnterkäbung  und  Kinder-Erziehungsbeihülfen.
Berlin,  den  3.  Dezember  1870.

&;  wird  hierdurch  darauf  aufmerlfam  gemacht,  daß  e8  file  eine  fchnelle  Erledigung  von  Anträgen  auf  Anweifung
  der  in  dem  Gefege  vom  9.  Februar  1867  normirten  Wittwen-Unterftägungen  und  Cinder-Egiehungsbeihälfen
  für  Hinterbliebene  von  im  elde  gefallenen  zc.  Mannjdaften  nicht  forderlid  ift,  ivenn  dergleihen
  Anträge  durch  die  Königlihen  Militair-Behörden  direlt  an  das  Kriegs-Minifterium  eingereicht  werden.

Die  Beftimmung,  wonad  die  Vorlage  durd  die  Königlihen  Wemter  refp.  Yandrath-Aenıter  an  die
Regierungen  erfolgen  und  durh  Todtenfhein,  Kopulationrsfchein  der  Wittwe,  Kauffchein  der  Kinder  und  Bes
dürftigfeits-Atteft  begründet  fein  muß,  ift  nicht  abgeändert.

Kriege-Minifterium.  Abtbeilung  für  8  nvalidenwefen.
v.  BLöp.

Quedenfeldt.
Nr.  160/12.  A.£.J.  "

 

Kr.  245.
Hortfall  des  Waffen-Rapports  pro  1870.
Berlin,  den  10.  Dezember  1870.

Es  wird  bekannt  gemadht,  daß  die  Tiruppentheile  der  Armee  den  zum  1.  Sebruar  1871  fälligen  Waffen-Rapport
  pro  1870  nicht  einzureichen  haben.

Kriegs:  Minifterium.  Allgemeines  Kriegs:  Departement.
Rlop.  Willerding.
Nr.  270/12.  A.  K.  D.  Il.a.