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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 18. Weimar. 6. Juni 1905.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der ärztlichen Prüfungskommission,
Seite 183. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung von Gutachtern für die mit der Handhabung
des Nahrungsmittelgesetzes in Verbindung stehenden Fragen, Seite 183. — Ministerialbekanntmachung, betr.
Wechsel in der Hauptagentur der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz" in Berlin, Seite 184. — Inhalts-
verzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 184 und 185.
Ministerialbekanntmachungen.
[63) I. An Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds der ärztlichen Prüfungs-
kommission Professors Dr. M. Matthes ist für den Rest der Prüfungsperiode
als zweiter Examinator für innere Medizin der außerordentliche Professor
Dr. Gerhardt bestellt worden.
Weimar, den 20. Mai 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.
"(64) II. Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren und die Gemeindebehörden des
Großherzogtums werden, unter Bezugnahme auf den Bundesratsbeschluß vom
22. Februar 1894, darauf hingewiesen, daß
a) bei der öffentlichen Bestellung (§ 36 der Gewerbeordnung) von Sach-
verständigen für Nahrungsmittelchemie und
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