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(135|] VII. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. März 1905 —
Seite 157 des Regierungsblattes — die Arzneitaxe betreffend, wird folgendes
verordnet:
Die im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin, SW. 12,
Zimmerstraße 94 erschienene amtliche Ausgabe der „Deutschen Arzneitaxe 1906“
wird für die Apotheker des Großherzogtums bis auf weiteres als bindende
Norm eingeführt.
Weimar, den 27. Dezember 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Funnius i. V.
[136) Das 46. bis 51. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3176 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 8. November 1905.
„ 3177 Bekanntmachung, betr. Ergänzung der Nr. XXX Va in der, Anlage B zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung; vom 22. November 1905.
„ 3178 Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche; svom
20. Dezember 1905.
„ 3179 Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von dem Verbote der Beschäfti-
gung eigener Kinder unter 10 Jahren (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes
über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903);
vom 20. Dezember 1905.
üf" 3180 Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe; vom
20. Dezember 1905.
„ 3181 Gesetz über Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes, betr. die
militärische Strafrechtspflege im Kiautschougebiete; vom 25. Juni 1900.
„ 3182 Gesetz, betr. die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für das Rechnungsjahr 1905; vom 24. Dezember 1905.
„ 3183 Gesetz, betr. die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Haushalts-Etat
für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905; vom 24. Dezem-
ber 1905.
„ 3184 Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche;
vom 22. Dezember 1905.