Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Bekanntmachung,  die  Wahl  der  Landtagskommissäre  bei  der  Direktion  der  K.  Bayer.  Staatsschuldenverwaltung
  betreffend.

Gemäß  den  Bestimmungen  Titel  VII  §  14  der  Verfassungsurkunde  und  Artikel  35
des  Gesetzes  vom  19.  Januar  1872,  den  Geschäftsgang  des  Landtags  betreffend,  sind
von  den  Kammern  des  gegenwärtigen  Landtags  nachgenannte  Mitglieder  derselben  zu  Landtagskommissären
  bei  der  Direktion  der  K.  Staatsschuldenverwaltung  gewählt  worden:

I.  von  der  Kammer  der  Reichsräte:

Herr  Reichsrat  Ritter  und  Edler  von  Maffei  zum  Kommissäre  und
Herr  Reichsrat  Ritter  von  Pflaum  zu  dessen  Stellvertreter,
II.  von  der  Kammer  der  Abgeordneten:
Herr  Abgeordneter  Lerno  zum  Kommissäre  und
Herr  Abgeordneter  Schön  zu  dessen  Stellvertreter.
Die  vorstehenden  Wahlen  werden  in  Hinsicht  auf  die  Mitunterzeichnung  der  Staatsschuldurkunden
  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

München,  den  16.  März  1912.

Direktion  der  K.  BPayer.  Staatsschuldenverwaltung.
v.  Schamberg.

 

Ordens-Verleihungen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unterm  8.  Februar  1912  dem  K.  Kämmerer,
  Staatsrat  i.  a.  o.  D.,  außerordentlichen

  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
am  K.  und  K.  Osterreichisch-Ungarischen  Hofe,
Heinrich  Freiherrn  Tucher  von  Simmelsdorf
  in  Wien  das  Großkrenz  des  Verdienstordens
  vom  heiligen  Michael  und

unterm  2.  März  1912  dem  K.  Oberbereiter
  Max  Sedlmayer  das  Luitpoldkreuz
zu  verleihen.