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Bekanntmachung, die Wahl der Landtagskommissäre bei der Direktion der K. Bayer. Staatsschuldenverwaltung
betreffend.
Gemäß den Bestimmungen Titel VII § 14 der Verfassungsurkunde und Artikel 35
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, sind
von den Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben zu Landtagskommissären
bei der Direktion der K. Staatsschuldenverwaltung gewählt worden:
I. von der Kammer der Reichsräte:
Herr Reichsrat Ritter und Edler von Maffei zum Kommissäre und
Herr Reichsrat Ritter von Pflaum zu dessen Stellvertreter,
II. von der Kammer der Abgeordneten:
Herr Abgeordneter Lerno zum Kommissäre und
Herr Abgeordneter Schön zu dessen Stellvertreter.
Die vorstehenden Wahlen werden in Hinsicht auf die Mitunterzeichnung der Staatsschuldurkunden
zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
München, den 16. März 1912.
Direktion der K. BPayer. Staatsschuldenverwaltung.
v. Schamberg.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 8. Februar 1912 dem K. Kämmerer,
Staatsrat i. a. o. D., außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister
am K. und K. Osterreichisch-Ungarischen Hofe,
Heinrich Freiherrn Tucher von Simmelsdorf
in Wien das Großkrenz des Verdienstordens
vom heiligen Michael und
unterm 2. März 1912 dem K. Oberbereiter
Max Sedlmayer das Luitpoldkreuz
zu verleihen.