enthaltene Ehrenkränkung für den Charakter dieses Monarchen, daß derselbe den
zu Wien geschlossenen Traktat nur deshalb vor dem Preßburger Frieden unterzeichnet
habe, um sich Mittel zu Täuschungen zu verschaffen, könne die Rechtlichkeit
des Königs nicht treffen, sondern dieser Gedanke entehre einzig den
Minister, welcher so niedrig denke. Es sei ohne Beispiel in der Geschichte der
Nationen, daß eine Regierung ihre Freunde so aufopfere, wie jetzt die englische
mit den Leuten mache, die ihr Gewissen und ihren Souverän verrathen hatten,
um ihr zu dienen. Dergestalt sei Herr von Hardenberg wohl belohnt dafür,
daß er sich den ewigen Feinden des Continentes preisgegeben.“ Hardenberg
entschuldigte sich vor der Oeffentlichkeit vollkommen genügend, allein dessenungeachtet
sah sich der König, wenn er den schwer erkauften Frieden bewähren
wollte, zu seiner Entlassung genöthigt. Er erhielt, wie früher Haugwitz, unbestimmten
Urlaub, und dieser trat an seine Stelle.
Es lag Napoleon daran, um leichter seine Pläne auszuführen, den König
von jedem einsichtsvollen und kräftigen Rathgeber zu entfernen. Er antwortete
auf die Briefe des Königs nicht, machte ihm nicht nur keine Mittheilung von
seiner Absicht, die Republik Holland in ein Königreich unter der Herrschaft
seines Bruders Ludwig zu verwandeln, was am öten Juni geschah, sondern
ließ diese Bestimmung zuerst im Moniteur und dann erst durch amtliche Schreiben
bekannt machen. Außerdem wurden ohne vorgängige Verständigung mit
Preußen die Abteien Elten, Essen und Verden, als zu Cleve gehörig, zum
Großherzogthum Berg geschlagen und dem Schwager des Kaisers, Mürat, zugewiesen.
Trotz der preußischen Reklamationen entschied Napoleon gebieterisch
für den Großherzog.
Nicht minder willkürlich waren die Neugestaltungen in Deutschland. Am
1sten August überraschte der französische Geschäftsträger Bacher zu Regensburg
den Reichstag mit der Erklärung, daß eine Anzahl deutscher Fürsten in
Erwägung der faktischen Auflösung des Reiches den Beschluß eines Bundes
unter des Kaisers der Franzosen Protektorat gefaßt; der Kaiser und König
erkläre daher: „daß er nicht mehr das Dasein der deutschen Verfassung, wohl
aber die volle und unbedingte Souveränetät jedes der Fürsten, aus
dessen Staaten jetzt Deutschland bestehe, anerkenne und mit ihnen dieselben
Verhältnisse, wie mit anderen unabhängigen Mächten Europas unterhalten
wolle; er habe den Titel eines Protektors des rheinischen Bundes angenommen,
lediglich in friedlichen Absichten, um durch beständige Vermittelung zwischen
dem Schwächeren und Stärkeren jeder Art von Uneinigkeit und Unruhe
vorzubeugen.“
Durch die am 12ten Juli in Paris vollzogene Conföderationsakte des
Rheinbundes (denn diesen Namen führte der Bund) waren alle bisher gültigen
Reichsgesetze bis auf den Deputationsregreß von 1803 aufgehoben; Baden
und Hessen= Darmstadt hießen Großherzogthümer, der Kurerzkanzler Primas
einer Bundesversammlung, die in Frankfurt ihren Sitz haben sollte. Viele der