Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Erteilung von Erlaubniskarten (Steuerkarten) für Kraftfahrzeuge 
der in Tarifnummer Sa bezeichneten Art zuständig die Großherzoglichen 
Bezirkssteuerämter in Weimar, Eisenach und Weida sowie die 
Großherzoglichen Steuerämter in Apolda, Jena und Ilmenau be- 
stimmt. 
Zu den hierbei in Frage kommenden Geschäftsbezirken dieser Hebestellen 
gehören, und zwar zum Bezirk 
des Bezirkssteueramtes in Weimar 
sämtliche Ortschaften der Amtsgerichte Weimar, Blankenhain, Großrudestedt 
und Vieselbach; 
des Bezirkssteueramtes in Eisenach 
sämtliche Ortschaften der Amtsgerichte Eisenach, Geisa, Gerstungen, Vacha, 
Lengsfeld, Kaltennordheim und Ostheim; 
des Bezirkssteueramtes in Weida 
sämtliche Ortschaften der Amtsgerichte Weida, Neustadt a. d. Orla und Auma; 
des Steueramtes in Apolda 
sämtliche Ortschaften der Amtsgerichte Apolda, Allstedt und Buttstädt; 
des Steueramtes in Jena 
sämtliche Ortschaften des Amtsgerichts Jena; 
des Steueramtes in Ilmenau 
sämtliche Ortschaften des Amtsgerichts Ilmenau. 
3. 
Zuständige Steuerstelle, an die im Sinne der Ziffer 1 der Ausführungs- 
bestimmungen des Bundesrats zu der Tarifnummer 9 und den §s 63 bis 66 
des Gesetzes (betreffend die Entrichtung einer Stempelabgabe von Ver- 
gütungen) die Entrichtung der Abgabe zu erfolgen hat, ist für das Gebiet 
des Großherzogtums das Großherzogliche Bezirkssteueramt in Weimar. 
Weimar am 23. Juni 19606. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe.
	        
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