Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Ministerialbekanntmachungen. 
[63) I. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte der Enteignung der 
Grundflächen für die Herstellung einer Wegeüberführung in km 94,3 + 40 
der Strecke Zeitz—Neustadt a. O. in der Flur Niederpöllnitz dem Oberamts- 
richter Justizrat Starke in Weida übertragen worden. 
Weimar, den 21. Juni 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[64] II. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung 
des Reichskanzlers vom 23. Juni d. J., betreffend Anderungen der Postordnung 
vom 20. März 1900 — Regierungsblatt Seite 331 — hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 26. Juni 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
Anderungen der Postardnung vom 20. März 1900. 
  
Auf Grund des §8 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 
wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert. 
1. Im § 3 „ Außenseites erhält der zweite Satz des Abs.1 (Anderung vom 8. April 1901) 
folgenden Wortlaut: 
Diese sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe (8§14) und bei Post- 
anweisungen (§ 20), auch durch aufgeklebte Zettel hergestellt werden. 
2. Die Angabe ?", mit Ausnahme des Orts= und Nachbarortsverkehrs (§ 37)/ ist an 
folgenden Stellen zu streichen:
	        
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