Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
  
  
  
  
  
  
31. Juli 1906. 
Nummer 24. ** Weimar. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Anwendung der für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebenden 
Bestimmungen der Eisenbahn--Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 auf die im Großherzog= 
tume gelegene Eisenbahn-Strecke von Wenigentaft nach Geisa, Seite 287. — Ministerialbekanntmachung, 
betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 288. — Ministerialbekanntmachung, betr. Entrichtung des 
Fahrkartenstempels für die im Großherzogtume auszugebenden Fahrkarten der Ilmenau-Großbreitenbacher, 
ruhlaer, Weimar -Berkaer und Weimar Rastenberger Eisenbahn, Seite 288. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[82] I. Auf Grund des § 1 Abf. 4 der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung 
vom 4. November 1904 ist mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts die 
Anwendung der für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebenden Be- 
stimmungen der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 
auf die im Großherzogtume gelegene Eisenbahn-Strecke von Wenigentaft nach 
Geisa vom Tage der Eröffnung des Betriebes ab von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 25. Juli 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slevogt i. A. 
1906 45
	        
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