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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 44 Weinar 31 1006.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Vereinigung der neugebildeten Gemeinde Bad- Sulza und der Gemeinde
Sonnendorf zu einem Friedensrichterbezirk, Seite 415. — Ministerialbekanntmachung, betr. Umänderung der
Bezeichnung Standesamt Sulza in Standesamt Bad-Sulza, Seite 415. — Ministerialbekanntmachung, betr.
die Arzneitaxe, Seite 416. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das
Deutsche Reich, Seite 416.
Ministerialbekanntmachungen.
(142) I. Der Bezirk der neugebildeten Gemeinde Bad-Sulza und der Bezirk
der Gemeinde Sonnendorf sind vom 1. Jannar 1907 an zu einem Friedens-
richterbezirk vereinigt.
Der Gemeindebezirk Bergsulza, bisher mit dem Gemeindebezirk Dorfsulza
zu einem Friedensrichterbezirk vereinigt, bildet von dem genannten Zeitpunkt
an einen Friedensrichterbezirk für sich.
Weimar, den 27. Dezember 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
(143) II. Das Standesamt Sulza erhält mit dem 1. Jannar 1907 die Be-
zeichnung Standesamt Bad-Sulza. Der Bezirk des Standesamts umfaßt von
dem genannten Zeitpunkt an den Bezirk der neugebildeten Gemeinde Bad-Sulza
und, wie bisher, die Gemeindebezirke von Sonnendorf, Bergsulza und Lachstedt.
Weimar, den 27. Dezember 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
1906 71