222 I. Civilrecht. B. Neueres und jetzt geltendes Recht.
zulässigen Abzüge soo- GEebalts= oder Pensionsbezügen als
Gantmasse. II
Art. 1213. Et. #enen gegenũber einer liquiden
Forderung im Konkurse. XL, 70.
Art. 1236, 1282—1288, 1292, 1293. Zufällige
Funktionen des Gläubiger- Ausschusses. IXII. 341
Art. 1302, 1303. Können Versehen in der Massevertheilung
Huch gesonderte Klagestellung ausgeglichen werden?7
66.
Art. 1324 Abs. 2, 42, 43. Ablehnung eines Richters,
Beurtheilung der Gründe hiefür nach freiem Ermessen.
268.
4) Einführungsgesetz zur bayerischen Prozeßordnung vom
29. April 1869. -
Art. 120. Kann eine Verletzung dieses Artikels darin
gefunden werden, daß ein Mitglied des oppellgerichtlichen
Senates, von welchem das angegriffene Urtheil war erlassen
worden, vor der Urtheilspublikation Rath am obersten Gerichtshofe
geworden und danach bei der Urtheilspublikation
mit anwesend war? XIIII, 66
5) Gesetz v. 21. Juni 1869, die Beschlagnahme des Arbeitsoder
Dienstlohnes betr.
8 1, 4 Ziff. 3, 4; Preuß. Landr. Th. II, Tit. 1
g 732, 738 ff. Rechte der geschiedenen Ehefrau iu Verpflegung
durch ihren früheren Ehemann. EB. III,
B. Neueres und jetzt geltendes Recht.
1) Civilprozeßordnung für das deutsche Reich.
Literatur: Die deutsche Civilprozeßordnung mit Nebengesetzen
in Bayern von Dr. Hermann Pemsel. XIIV, 159.
Commentar zu derselben von Olto Kleiner. XIIV, 191.
Die Eioilprogeßordunnh für das deutsche Reich von Dr.
Lothar S'ufferl XIIV., 191. Desgleichen. II. Aufl.
VII XIVIII 128. Die Civilprozeßordnung nebst
—u von Dr. Friedrich Hellmann. XIIV,
398. Erläuterung der Civilprozeßordnung für das
en Reich nebst Einführungsgesetz von Julius Petersen.
XIVII, Hondbuch des deutschen Civilprozeßrechtes von
Dr. A. Wes, L, 512.
81. Zuständigkeit der Gerichte in Fragen der Verbindlichkeit
einer Reversausstellung nach der Verordnung vom
7. Oetober 1815. XILVI, 307. Rechts= oder Verwaltungssachen.
(Schutz in Venübung eines Vorplatzes vor dem
Hause gegen die Straße.) XIIX, 230.