Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

222  I.  Civilrecht.  B.  Neueres  und  jetzt  geltendes  Recht.

zulässigen  Abzüge  soo-  GEebalts=  oder  Pensionsbezügen  als
Gantmasse.  II

Art.  1213.  Et.  #enen  gegenũber  einer  liquiden
Forderung  im  Konkurse.  XL,  70.

Art.  1236,  1282—1288,  1292,  1293.  Zufällige
Funktionen  des  Gläubiger-  Ausschusses.  IXII.  341

Art.  1302,  1303.  Können  Versehen  in  der  Massevertheilung
  Huch  gesonderte  Klagestellung  ausgeglichen  werden?7

  66.
Art.  1324  Abs.  2,  42,  43.  Ablehnung  eines  Richters,
Beurtheilung  der  Gründe  hiefür  nach  freiem  Ermessen.

268.

4)  Einführungsgesetz  zur  bayerischen  Prozeßordnung  vom
29.  April  1869.  -

Art.  120.  Kann  eine  Verletzung  dieses  Artikels  darin
gefunden  werden,  daß  ein  Mitglied  des  oppellgerichtlichen
Senates,  von  welchem  das  angegriffene  Urtheil  war  erlassen
worden,  vor  der  Urtheilspublikation  Rath  am  obersten  Gerichtshofe
  geworden  und  danach  bei  der  Urtheilspublikation
mit  anwesend  war?  XIIII,  66

5)  Gesetz  v.  21.  Juni  1869,  die  Beschlagnahme  des  Arbeitsoder
  Dienstlohnes  betr.
8  1,  4  Ziff.  3,  4;  Preuß.  Landr.  Th.  II,  Tit.  1
g  732,  738  ff.  Rechte  der  geschiedenen  Ehefrau  iu  Verpflegung
  durch  ihren  früheren  Ehemann.  EB.  III,

B.  Neueres  und  jetzt  geltendes  Recht.

1)  Civilprozeßordnung  für  das  deutsche  Reich.

Literatur:  Die  deutsche  Civilprozeßordnung  mit  Nebengesetzen
  in  Bayern  von  Dr.  Hermann  Pemsel.  XIIV,  159.
Commentar  zu  derselben  von  Olto  Kleiner.  XIIV,  191.
Die  Eioilprogeßordunnh  für  das  deutsche  Reich  von  Dr.
Lothar  S'ufferl  XIIV.,  191.  Desgleichen.  II.  Aufl.

VII  XIVIII  128.  Die  Civilprozeßordnung  nebst
—u  von  Dr.  Friedrich  Hellmann.  XIIV,

398.  Erläuterung  der  Civilprozeßordnung  für  das
en  Reich  nebst  Einführungsgesetz  von  Julius  Petersen.
XIVII,  Hondbuch  des  deutschen  Civilprozeßrechtes  von
Dr.  A.  Wes,  L,  512.

81.  Zuständigkeit  der  Gerichte  in  Fragen  der  Verbindlichkeit
  einer  Reversausstellung  nach  der  Verordnung  vom
7.  Oetober  1815.  XILVI,  307.  Rechts=  oder  Verwaltungssachen.
  (Schutz  in  Venübung  eines  Vorplatzes  vor  dem
Hause  gegen  die  Straße.)  XIIX,  230.