Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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[(15]  Das  3.—5.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter:

Nr.

7T

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S.

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3406  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Anrechnung  der  Jahre  1905,  1906  und
1907  als  Kriegsjahre  aus  Anlaß  des  Aufstandes  in  Deutsch-Ostafrika.
Vom  14.  Jannar  1908.

3407  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  Internationalen  Ubereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  23.  Jannar  1908.

3408  Bekanntmachung,  betr.  den  Beitritt  Schwedens  zu  der  internationalen
Übereinkunft,  betr.  Maßregeln  gegen  Pest,  Cholera  und  Gelbfieber,  vom
3.  Dezember  1903.  Vom  29.  Jannar  1908.

3409  Bekanntmachung,  betr.  Festsetzung  von  Mittelwerten  für  den  Gulden
niederländischer  und  die  Mark  deutscher  Währung  auf  dem  Gebiete  der
Unfallversicherung.  Vom  29.  Jannar  1908.

3410  Gesetz,  betr.  die  Kontrolle  des  Reichshaushalts,  des  Landeshaushalts
von  Elsaß-Lothringen  und  des  Haushalts  der  Schutzgebiete.  Vom
8.  Februar  1908.

3411  Bekanntmachung,  betr.  Anderung  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.
  Vom  1.  Februar  1908.

3412  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  Internationalen  Ubereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  4.  Februar  1908.

Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  der  Nummer  5—7:
32  Erscheinen  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1908.

36  Deutsch-Belgisches  Abkommen,  betr.  den  Austausch  von  Nachrichten  über
das  Auftreten  ansteckender  Krankheiten  in  den  Grenzbezirken.

37  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit
von  militärpflichtigen  Deutschen  in  der  Kapkolonie,  in  Natal  und  der
Orangeflußkolonie.

37  Bekanntmachung,  betr.  die  nach  dem  Invalidenversicherungsgesetze  zu  verwendenden
  Quittungskarten.