Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[Ö67| III. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer 190 aus der Merck'schen 
Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 7. Zuli 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[68] Das 33., 34. und 35. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3623. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 14. Juni 1909. 
„ 3624. Bekanntmachung, betr. den Beitritt von Britisch-Indien zu der inter- 
nationalen Ubereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelb- 
fieber, vom 3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzblatt 1907 S. 425). Vom 
15. Juni 1909. 
„ 3625. Gesetz, betr. Anderung des Bankgesetzes. Vom 1. Juni 1909. 
„ 3626. Viehseuchengesetz. Vom 26. Juni 1909. 
„ 3627. Bekanntmachung, betr. Anderung der Militär-Transport-Ordnung. 
Vom 30. Juni 1909. 
„ 3628. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher 
Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl 
gelagert wird. Vom 3. Juli 1909. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26 und 27: 
S. 290. Anderungen in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen. 
„ 293. Veränderungsnachweis der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tage- 
arbeiter in bezug auf die Krankenversicherung. 
„ 301. Zulassung von Systemen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 
durch die Elektrischen Prüfämter. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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