Contents : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Entstehung  des  Oktroyierungsplans.  137

Am  20.  November  trafen  die  beiden  neuen  Kommissare  in  Berlin  ein.  Als
sie  am  folgenden  Tage  eine  Konferenz  mit  den  preußischen  Ministern  hatten,
brachten  sie  ihre  Zumutungen  vor,  stießen  aber  auf  entschiedene  Ablehnung.
Zugleich  erfuhren  sie  hier  von  dem  Grafen  Brandenburg,  daß  man  ernstlich
den  Gedanken  erwäge,  das  preußische  Parlament  ganz  aufzulösen  und  vor
den  Neuwahlen  eine  Verfassung  durch  königliche  Verordnung  zu  oktroyieren.
Sie  waren  von  dieser  Andeutung  so  überrascht  und  entsetzt,  daß  sie  beschlossen,
das  bedeutendste  Mitglied  der  Frankfurter  Mehrheit,  Heinrich  v.  Gagern,
zu  ihrer  Unterstützung  herbeizuholen.

Der  Gedanke,  eine  Verfassung  für  Preußen  zu  oktroyieren?,  war  bereits
im  September  vor  der  Berufung  des  Ministeriums  Pfuel  von  Gerlach,
Bismarck  und  Edwin  von  Manteuffel  erwogen  und  von  letzterem  dem
Könige  vorgetragen  worden.  Friedrich  Wilhelm  hat  ihn  damals  grundsätzlich
  gebilligt,  schließlich  aber  doch  nicht  daran  festgehalten,  dem  neuen
Ministerium,  wie  er  anfangs  wollte,  seine  Ausführung  zur  Plicht  zu
machen.s  BVielleicht  war  es  schon  damals  nicht  gelungen,  sich  über
den  Inhalt  der  zu  oktroyierenden  Verfassung  zu  verständigen,  zumal
so  schnell,  wie  es  die  augenblickliche  Lage  erfordert  hätte.  Jetzt  aber
kam  das  Miniskerium,  wie  es  scheint,  aus  eigener  Initiative,  auf  den  Gedanken
  zurück.  Als  man  begann,  sich  den  Feldzugsplan  genauer  zu  überlegen,
  mußte  man  ja  notwendigerweise  auf  die  Frage  stoßen,  was  geschehen
solle,  wenn  die  Mehrheit  der  Nationalversammlung  sich  zwar  zum  bezeichneten
  Termin  in  Brandenburg  einfinde,  aber  in  ihrer  demokratischen  Richtung
  beharre  und  ihre  letzten  Verfassungsbeschlüsse  aufrechterhalte;  es  schien
dann  nur  die  Auflösung  übrig  zu  bleiben.“  Wie  aber  sollte  es  werden,  wenn
die  Mehrheit  überhaupt  nicht  nach  Brandenburg  kam?  Mit  einer  nicht  beschlußfähigen
  Versammlung  konnte  man  nicht  weiter  verhandeln;  man  mußte
enkweder  die  Stellvertreter  einberufen,  die  für  den  Fall  der  zeitweisen  Verhinderung
  der  Abgeordneten  überall  gleichzeitig  mit  diesen  selbst  gewählt  waren,
oder  man  mußte  auch  dann  die  Versammlung  auflösen  und  Neuwahlen  anordnen.
  Der  erstere  Weg  war  in  seiner  rechtlichen  Julässigkeit  sehr  zweifelhaft;

1  Vgl.  hierüber  Meinecke,  Weltbürgertum:  38y  f.  nach  einem  bisher  unveröffentlichten
Erlaß  Bülows  an  Camphausen  v.  22.  November.

»Die  Entstehungsgeschichte  der  Oktroyierungsidee  verfolgt  eingehend  Meinecke  tooff.
Wichtige  Ergänzungen  bietet  Anschütz  Verfassungsurk.  f.  d.  Preuß.  Staat  2r,  45ff.
Ich  kann  aus  dem  Camphausenschen  Nachlaß  im  folgenden  einige  weitere  Ergänzungen
bieten.

*  S.  Anschütz  47.

4  Bülow  an  Camphausen  12.  Nov.  s.  Beil.  17  a.  —  Vgl.  auch  die  Erörterung  der  verschiedenen
  Möglichkeiten  in  der  kurzen  dem  König  übersandten  Denkschrift  des  Prinzen  Johann
von  Sachsen  v.  28.  Nov.  (Briefw.  zw.  Kg.  Johann  u.  Friedr.  Wilh.  IV.  S.  200).