Entstehung des Oktroyierungsplans. 137
Am 20. November trafen die beiden neuen Kommissare in Berlin ein. Als
sie am folgenden Tage eine Konferenz mit den preußischen Ministern hatten,
brachten sie ihre Zumutungen vor, stießen aber auf entschiedene Ablehnung.
Zugleich erfuhren sie hier von dem Grafen Brandenburg, daß man ernstlich
den Gedanken erwäge, das preußische Parlament ganz aufzulösen und vor
den Neuwahlen eine Verfassung durch königliche Verordnung zu oktroyieren.
Sie waren von dieser Andeutung so überrascht und entsetzt, daß sie beschlossen,
das bedeutendste Mitglied der Frankfurter Mehrheit, Heinrich v. Gagern,
zu ihrer Unterstützung herbeizuholen.
Der Gedanke, eine Verfassung für Preußen zu oktroyieren?, war bereits
im September vor der Berufung des Ministeriums Pfuel von Gerlach,
Bismarck und Edwin von Manteuffel erwogen und von letzterem dem
Könige vorgetragen worden. Friedrich Wilhelm hat ihn damals grundsätzlich
gebilligt, schließlich aber doch nicht daran festgehalten, dem neuen
Ministerium, wie er anfangs wollte, seine Ausführung zur Plicht zu
machen.s BVielleicht war es schon damals nicht gelungen, sich über
den Inhalt der zu oktroyierenden Verfassung zu verständigen, zumal
so schnell, wie es die augenblickliche Lage erfordert hätte. Jetzt aber
kam das Miniskerium, wie es scheint, aus eigener Initiative, auf den Gedanken
zurück. Als man begann, sich den Feldzugsplan genauer zu überlegen,
mußte man ja notwendigerweise auf die Frage stoßen, was geschehen
solle, wenn die Mehrheit der Nationalversammlung sich zwar zum bezeichneten
Termin in Brandenburg einfinde, aber in ihrer demokratischen Richtung
beharre und ihre letzten Verfassungsbeschlüsse aufrechterhalte; es schien
dann nur die Auflösung übrig zu bleiben.“ Wie aber sollte es werden, wenn
die Mehrheit überhaupt nicht nach Brandenburg kam? Mit einer nicht beschlußfähigen
Versammlung konnte man nicht weiter verhandeln; man mußte
enkweder die Stellvertreter einberufen, die für den Fall der zeitweisen Verhinderung
der Abgeordneten überall gleichzeitig mit diesen selbst gewählt waren,
oder man mußte auch dann die Versammlung auflösen und Neuwahlen anordnen.
Der erstere Weg war in seiner rechtlichen Julässigkeit sehr zweifelhaft;
1 Vgl. hierüber Meinecke, Weltbürgertum: 38y f. nach einem bisher unveröffentlichten
Erlaß Bülows an Camphausen v. 22. November.
»Die Entstehungsgeschichte der Oktroyierungsidee verfolgt eingehend Meinecke tooff.
Wichtige Ergänzungen bietet Anschütz Verfassungsurk. f. d. Preuß. Staat 2r, 45ff.
Ich kann aus dem Camphausenschen Nachlaß im folgenden einige weitere Ergänzungen
bieten.
* S. Anschütz 47.
4 Bülow an Camphausen 12. Nov. s. Beil. 17 a. — Vgl. auch die Erörterung der verschiedenen
Möglichkeiten in der kurzen dem König übersandten Denkschrift des Prinzen Johann
von Sachsen v. 28. Nov. (Briefw. zw. Kg. Johann u. Friedr. Wilh. IV. S. 200).