Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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didaten  in  Beziehung  auf  seine  allgemeinen,  namentlich  auch  philologische
Vorken  ntnisse  von  Bedeutung  ist,  so  werden  die  Betheiligten  zu  ihrer  Nachachtung
  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  in  Zukunft  bei  den  Gesuchen  um  Zulassung
zur  Prüfang,  insbesondere  zur  ersten  Staatsprüfung,  auch  ein  hierüber  sich  erstreckender
  Nachweis  erwartet  wird.

Sturtgart  den  10.  Mai  1840.  Schlayper.

b  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  des  Prädikats  einer  Stadt  an  die  Gemeinde  Welzheim.

Da  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  höchster  Entschließung  vom  13.
r.  M.  der  im  neuesten  Staatshandbuch  als  „Pfarrdorf  mit  Marktgerechtigkeit“  bezeichneten
  Gemeinde  Welzheim,  als  dem  Site  der  Bezirksstellen  des  Oberamts
elzheim,  die  schon  früher  üblich  gewesene  Führung  des  Prädikats  einer  „Stadt“
fernerhin  zu  gestatten  gnädigst  geruht  haben;  so  wird  dieß  hiemit  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  14.  Mai  1840.  Schlayer.

2.  Des  evangelischen  Consistoriums.
Bekanntmachung,  betreffend  das  Ergebniß  der  ersten  theolegischen  Dienstprüfung.

Bei  der  im  Laufe  des  Monats  Maͤrz  in  Tuͤbingen  vorgenommenen  ersten  Dienstufuns
  sind  nachstehende  Candidaten  der  evangelischen  Theologie  fuͤr  befaͤhigt  erklaͤrt
orden:

1)  Belser,  von  Oehringen,  Seminarist.

2)  Brucker,  von  Aalen.

3)  Feuchter,  von  Knittlingen.

4)  Fulda,  von  Tuͤbingen,  Seminarist.

5)  Hochstetter,  von  Fuͤrfeld,  Oberamts  Heilbronn.
6)  Kies,  von  Dettingen,  Oberamts  Urach.

7)  Rommerell,  von  Tübingen,  Seminarist.

8)  Kriech,  von  Stuttgart.

9)  Rau,  von  Urach.

10)  Rooschüt,  von  Rottenburg.