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didaten in Beziehung auf seine allgemeinen, namentlich auch philologische
Vorken ntnisse von Bedeutung ist, so werden die Betheiligten zu ihrer Nachachtung
darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft bei den Gesuchen um Zulassung
zur Prüfang, insbesondere zur ersten Staatsprüfung, auch ein hierüber sich erstreckender
Nachweis erwartet wird.
Sturtgart den 10. Mai 1840. Schlayper.
b Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Prädikats einer Stadt an die Gemeinde Welzheim.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 13.
r. M. der im neuesten Staatshandbuch als „Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit“ bezeichneten
Gemeinde Welzheim, als dem Site der Bezirksstellen des Oberamts
elzheim, die schon früher üblich gewesene Führung des Prädikats einer „Stadt“
fernerhin zu gestatten gnädigst geruht haben; so wird dieß hiemit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 14. Mai 1840. Schlayer.
2. Des evangelischen Consistoriums.
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der ersten theolegischen Dienstprüfung.
Bei der im Laufe des Monats Maͤrz in Tuͤbingen vorgenommenen ersten Dienstufuns
sind nachstehende Candidaten der evangelischen Theologie fuͤr befaͤhigt erklaͤrt
orden:
1) Belser, von Oehringen, Seminarist.
2) Brucker, von Aalen.
3) Feuchter, von Knittlingen.
4) Fulda, von Tuͤbingen, Seminarist.
5) Hochstetter, von Fuͤrfeld, Oberamts Heilbronn.
6) Kies, von Dettingen, Oberamts Urach.
7) Rommerell, von Tübingen, Seminarist.
8) Kriech, von Stuttgart.
9) Rau, von Urach.
10) Rooschüt, von Rottenburg.