Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
Weimar, den 1. August 1910. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. Paulssen. 
Ministerialbekanntmachung. 
  
[80] Zur Deckung der im Jahre 1909 aus der Verbandskasse der Rindvieh- 
besitzer vorschußweise gezahlten Entschädigungen für an Milzbrand gefallenes Rindvieh 
wird eine Abgabe in Höhe von 
32 Pf. in den Ortschaften des I. Verwaltungsbezirks, 
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hiermit ausgeschrieben. 
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die auf sie entfallenden Beiträge 
bis zum 1. Oktober 1910 an die Ortssteuereinnehmer pünktlich abzuführen. 
Die Erhebung einer Abgabe für Entschädigungen wegen Verlusten durch 
Rotzkrankheit von den Pferdebesitzern oder durch Lungenseuche von den Rindvieh— 
besitzern ist in diesem Jahre nicht erforderlich. 
Weimar, den 1. August 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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