Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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S. 
7F 
I 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3 bis ö: 
14. 
19. 
24. 
24. 
24. 
Verzeichnis der vom 1. Januar 1910 ab zur Ausstellung von Leichen— 
pässen ermächtigten Kaiserlichen Vertretungen. 
Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1910. 
Verbot der Druckschrift „Dziennik Zwiazkowy Zgoda“. 
Ergänzung der Ausführungsanweisung für die Festsetzung des Durch- 
schnittsbrandes. 
Festsetzung der Abgabe für die vom 1. Januar 1910 ab bei der Her- 
stellung von Tabakerzeugnissen verwendeten Tabakersatzstoffe. 
. Berichtigungen in den Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuer- 
gesetze vom 15. Juli 1909. 
Buchdrugerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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