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Aulage I.
Ferienordnung.
Schulschluß. Schulbeginn.
mOÖsterferien: Sonnabend vor Palmarum; Montag nach Quasimodogeniti;
Pfingstferien: Freitag vor Pfingsten; Montag nach Trinitatis;
Weihnachrsferien: 21. (ev. 22.) Dezember; 5. (ev. 7.) Januar;
(nach den für die gothaischen Schulen gegebenen Bestimmungen).
Sommerferien 6 Wochen in 2 Abschnitten nach Vereinbarung der Schulvorstände.
Herbstferien
. Freie Tage: Geburtstage des Kaisers und des Landesfürsten, 2. September, Himmel-
fahrtstag, 31. Oktober, Bußtag, Fastnacht.
Der Schulschluß erfolgt vor allen Ferien nach Beendigung des Vormittagsunterrichts.
Fallen Kaisers Geburtstag, der 2. September oder der 31. Oktober auf einen Sonntag,
so findet die Schulfeier am Sonnabend vorher statt.
Sogen. Hitzeferien werden von den Rektoren in jedem Falle vereinbart.
Abänderungen der Ferienordnung für einzelne Fälle (z. B. Ostern) erfolgen durch gemein-
same Anordnungen der obersten Schulbehörden.
Anlage ll.
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Lehrbücher.
Für den deutschen Unterricht: Kehr-Schlimbach, Fibel, und das Lesebuch für die Volks-
schulen des Herzogtums Gotha. I—III.
Die Herzogliche Regierung in Gotha wird dahin wirken, daß den weimarischen Schülern
Ruhlas das Lesebuch zu einem Preise, der verhältnismäßig nicht höher ist, als der des
weimarischen Lesebuchs, geliefert wird.
Für den Rechenunterricht: das Rechenbuch von Heiland-Muthesius.
Für den Unterricht in Raumlehre: die geometrischen Aufgaben von Pickel.
Für den erdkundlichen Unterricht: der Atlas von Lange-Diercke.
Betreffs der für den Religions= und Singunterricht gebrauchten Bücher wird z. Z. von einer
Vereinbarung abgesehen.
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