Contents : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 40-50 (4)

a  KNrlegsamt.  Amtliche  Mlftellungen  und  Machrichten

Mummer  48

Bekanntmachung  allerdings  verschiedene  Abweichungen
gegen  die  bisherigen  Anordnungen.  Es  ist  näher  bestimmt
  worden,  was  unter  Lumpen  und  neuen  Stoffabfällen
  zu  verstehen  ist.  Des  meitoron  ist  die  Meldepflicht
auf  alle  beschlannahmten  Gegenstände  ausgedehnt  worden,
  deren  Vorräte  mindestens  100  Kilogramm  betragen.
Die  Höchstpreise  haben  Veränderungen  erfahren.

Leder.

Einrichtung  einer  Reichsstelle  für  Schuhversorgung.
Mr.  L.  I704/J.  18.  KRfl.  vom  3.  4.  1918.

Gemäß  Bundesratsverordnung  vom  28.  Jebruar
1918  —  RNeichs-Gesetz-Blatt  Seite  100  —  ist  eine  Reichsstelle
  für  Schuhversorgung  errichtet  worden,  der  es  obliegt,
  den  Bedarf  der  bürgerlichen  Bevolkerung  an
Schuhwaren  aller  Art,  Schuhbestandteilen  aller  Art  und
allen  für  die  Schuhwarenherstellung  und  Ausbesserung
geeigneten  Gegenständen  sicherzustellen  sowie  die  Ausbesserung
  des  Schuhwerks  für  den  Bedarf  der  bürgerlichen
  Bevölkerung  zu  regeln.

Daher  ist  künstighin  der  gesamte  diesbezügliche
Schriftwechsel  (auch  hinsichtlich  der  Arbeiter  der
Rüstungsindustrie,  Bergwerksindustrie,  Forstwirkschaft
usw.)  nicht  mehr  mit  dem  Ueberwachungsausschuß  der
Schuhindustrie  und  dem  Hauptverteilungsausschuß  des
Schuhhandels  oder  der  Kontrollstelle  für  freigegebenes
Leder,  sondern  unmittelbar  mit  der  Reichsstelle  für
Schuhversorgung,  Verlin  W.  8,  Kronenstr.  50/52,  zu

7—.—  -  «.--·  »JE

lassumg  der  Meldepflicht  ist  unter  Strafe  gestellt.  Es
wird  deslalb  darauf  aufmerksam  gemocht,  daß  in  Zukunfst
  die  Unterlassung  von  Meldungen  strafrechtlich  verfolgt
  wird.

Weicken.

Lieferung  vom  Zurichter  an  den  Verbraucher.

Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  es  im  Interesse
des  Verbrauchers  zur  Erzielung  eines  möglichst  niedrigen
  Preises  liegt,  wenn  Weidenschienen  vom  Zurichter,
d.  h.  der  Firma,  die  Weidenschienen  herstellt,  unmittelbar
  an  den  Verbraucher  geliefert  werden.

Elektrizitäf.

Ersparnis  von  Dichtungsstoffen.

Bei  der  dringend  nöltigen  Sparsamkeit  im  Verbraucch
von  Pockungsmaterial  sei  auf  einon  im  Jannarhefte  der
Hanomag-Nachrichten  (Sannoversche  Maschinenbau-Aktiengesellschoft)
  enthaltenen  bemerkenswerten  Auffatz  über
die  Lentz-Dichtung  hingewiejen.  Diese  Dichtung  besteht
nur  aus  gußesifsernen  Ringen,  mit  demen  Kolbenstangen
und  Venkilspindeln  ohne  Verwendung  von  Packungen  gedichtet
  werden  können.  Die  Lentz--Dichtung  kann  auch  an
älteron  Maschinen  angebracht  werden.

Verschiedenes.

#  Zusammenstellung  von  Gesetzen,  Bekanntmachungen  und
Verfügungen  betr.  Kriegsrohstoffe.
Brlt.  1000%  J.  18.  K.R.H.  vom  2.  4.  119g.

führen.

*  Ablieferung  der  Kanin-,  Hasen-  und  Katzeufelle.

Kanin-,  Hasen=  und  Katzenfelle  können  neuerdings
auch  von  den  Mitgliedern  der  Kaninchenzuchtvereine  an
Händler  abgegeben  werden.

Es  ist  also  nunmehr  jedermann  die  Möglichkeit  gegeben,
  seine  Felle  entweder  an  einen  Händler  oder  die
Sammelstelle  eines  Zuchtvereins  zur  Ablieferung  zu
bringen.

Wer  einen  möglichst  guten  Preis  für  seine  Felle
erzieten  will,  unterziehe  sich  der  kleinen  Mühe  und
trockue  und  spanne  die  Felle  selbst:  Wer  sich  diefe
Arbeit  nicht  machen  will,  muß  die  Felle  möglichst  frisch
abliefern,  um  sie  vor  dem  Verderben  zu  schützen.

Holz.

*  Meldepflicht  zur  Bekanntmachung  Bst.  1550/1.  18.  KA.
Hr.  Sft.  241/5.  18.  HRA.  vom  20.  J.  1918.

Die  in  der  Bekannltmachung  (Bst.  1550/1.  18.
KNN-.)  betreifend  Veschlagnahme  und  Bestandserhebung
von  Holzipänen  aller  Art  vom  16.  Februar  1918  (vergl.
„Kriegsamt“  Nr.  44,  Seite  8)  angeordnete  maonatliche
Meldepflicht  ist  bisher  bon  zahlreichen  Firmen  nicht  genau
  beachtet  worden

Es  wird  deshafl  eindringlich  darauf  hingewiesen,
daß  bei  der  Bearbeitung  von  Holz  anfallende  Sägefpäne,
Sägemehl,  Lobelspäne  und  andere  Holzspäne  aller  rt
(Holzwollabfälle,  Drehspäne,  Maschinenzpäne  ußsw.)
monatlich  an  die  Beschaffungsstelle  für  Holzspäne  und
Streumittel.  bei  der  Königlichen  Intendantur  der  m###itärischen
  Institute,  Berlin  W.  30,  Viktoria-Lutse--Piatz  8,
zu  mmelden  sind,  sofern  der  Beéstand  an  den  vorgenanmten
Gegenständen  wenigstens  1000  Kilogramm  beträgt.  Die
nächste  Meldung  ist  über  den  am  1.  April  vorhandenen
Bestand  bis  zum  10.  April  zu  erstatten.  Die  Unter-Zu

  der  vom  Kriegsamt  nach  dem  Stande  vom
4.  Fanuar  1918  noeubearbeiteten  Zusammenstellung
von  Gesetzen,  Bekanntmachungen  und  Verfügungen  betreffend
  Kriegsrohstoffe  nebst  deren  Nachträgen,  Ausführungsbestimmungen
  und  Erläuterungen  ist  das
1.  Ergänzungsblatt  nach  dem  Stande  vom
1.  März  1918  erschienen.  Dieses  Ergänzungsblatt  wird
den  Beziehern  der  Zusammenstellung  ohne  Anfordern
kostenfrei  nachgeliefert.  Sollte  die  Nachlief#erung  nicht
erfolgen,  so  ist  dasselbe  bei  der  Stelle  anzufordern,  durch
welche  die  Zusammenstellung  bezogen  worden  ist.

Verwendung  von  deutichem
Vulkanfibre.

Kriegeministerlum,
Zenfralftelle  für  Krlegsbeute.

Nr.  337.  3.  18  Z.  K.  Illa  vom  12.  J.  1918,

Es  ist  den  Vulkanfibre  verarbeitenden  deutschen  Industriekreisen
  offenbar  noch  nicht  allgemein  bekannt,  daß
ein  dem  amirikanischen  oder  schwedischen  Erzeugnis
durchons  gleschwertiges  Vulkanfibre  don  deutschen
Firmen  hergestellt  wird.  Eine  deutsche  Firma  ist  sogar
in  der  Lage  ein  unt  mehr  als  die  Hälfte  billigeres
Fabrikat  (außer  Mattben  auch  Ringe,  runde  und  kantige
Stäbe  und  Formenstücke  aller  Art)  zu  liefern.  Jür
Interesse  der  Beschränkung  der  Einfuhr  empfiehlt  sich
die  Inanspruckmahme  des  deutschen  Erzeugnisses.  Anskunft
  über  die  in  Betracht  kommenden  Firmen  wird
Interessenten  auf  Wunsch  von  dor  Zentrakstelle  für
Kriegsbente  beim  Königlich  Pveußischen  Kriegsministerium,
  Berlin  W.  66,  Leipsiger  Str.  5,  ertettt.