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2. das Bezirkszollamt in Eisenach
für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Eisenach, Geisa, Gerstungen,
Stadtlengsfeld und Vacha,
3. das Bezirkszollamt in Weida
für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Weida und Auma,
4. das Zollamt in Apolda
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Apolda,
5. das Zollamt in Jena
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Jena,
6. das Zollamt in Ilmenau
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Ilmenau,
7. das Zollamt in Neustadt a. d. Orla
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neustadt a. d. Orla,
8. die Zollstelle in Allstedt
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Allstedt,
9. die Zollstelle in Kaltennordheim
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Kaltennordheim,
10. das Malzaufschlagsamt in Ostheim
für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Ostheim.
Weimar, den 27. März 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
(Nr. 15.) Ministerialbekanntmachung, betreffend Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein
„Deutscher Flugverband“ in Weimar.
Dem Verein „Deutscher Flugverband“ in Weimar haben wir nach § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen.
Weimar, den 16. März 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
Drucki Weimarischer Derlag G.m. bö. B. in Welmar.