Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom 
1. April ds. Is. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung 
bestimmt worden. 
Weimar, den 12. April 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
« Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 44.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 14. bis 16. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 4034. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues. Vom 11. März 1912. 
„ 4035. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport-Ordnung. 
Vom 19. März 1912. 
„ 4036. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glas- 
beizereien sowie Sandbläsereien. Vom 20. März 1912. 
„ 4037. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-= 
etat für das Rechnungsjahr 1911. Vom 21. März 1912. 
„ 4038. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Französischen Re- 
publik, betreffend Marokko. Vom 4. November 1911. (Berichtigung 
S. 231.) 
„ 4039. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen dem Deutschen 
Reiche und der Französischen Republik am 4. November 1911 ab- 
geschlossenen Abkommens, betreffend Marokko und den Austausch der 
Ratifikationsurkunden. Vom 16. März 1912. 
„ 4040. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Französischen Re- 
publik, betreffend Aquatorial-Afrika. Vom 4. November 1911. 
„ 4041. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen dem Deutschen 
Reiche und der Französischen Republik am 4. November 1911 ab- 
geschlossenen Abkommens, betreffend Aquatorial-Afrika sowie der zu 
diesem Vertrage gehörigen Zusatznote vom gleichen Tage und den Aus- 
tausch der Ratifikationsurkunden. Vom 16. März 1912. 
Druck! Weitarischer Verlag G.m. b. B. m Welmar. 
 
	        
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