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(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.)
III. Desinfektion.
1. Desinfektionsmittel.
§ 11.
(1) Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden:
11
2.
Frisch gelöschter Kalk. Er wird wie folgt gewonnen: Frisch ge—
brannter Kalk wird unzerkleinert in ein geräumiges Gefäß gelegt und mit
Wasser (etwa der halben Menge des Kalkes) gleichmäßig besprengt; er
zerfällt hierbei unter starker Erwärmung und unter Aufblähung zu einem
Pulver.
Kalkmilch. Sie wird als dicke und als dünne Kalkmilch angewandt.
Dicke Kalkmilch wird bereitet, indem zu je 11 frisch gelöschtem
Kalk allmählich unter stetem Umrühren 31 Wasser hinzugesetzt werden.
Dünne Kalkmilch wird hergestellt, indem zu je 11 frisch ge-
löschtem Kalk allmählich unter stetem Umrühren 20 1 Wasser hinzu-
gesetzt werden.
Falls frisch gelöschter Kalk nicht zur Verfügung steht, kann die Kalk-
milch auch durch Anrühren von je 11 gelöschtem Kalk, wie er in
einer Kalkgrube vorhanden ist, mit 3 oder 201 Wasser bereitet werden.
Jedoch ist darauf zu achten, daß in diesen Fällen die oberste, durch den
Einfluß der Luft veränderte Kalkschicht der Grube vorher beseitigt wird.
Die Kalkmilch ist vor dem Gebrauch umzuschütteln oder umzurühren.
Chlorkalkmilch. Diese wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des
Deutschen Arzneibuchs), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht ge-
schützt aufbewahrt war und stechenden Chlorgeruch besitzen muß, in der
Weise hergestellt, daß zu je 11 Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren
3 oder 20 1 Wasser hinzugesetzt werden (dicke und dünne Chlorkalkmilch).
Chlorkalkmilch ist jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu bereiten.
.Verdünntes Kresolwasser (28 prozentig)"). Zur Herstellung werden
50 cem Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des Deutschen Arznei-
buchs) mit Wasser zu 11 Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut
durchgemischt.
1) Bei Schweineseuche und Schweinepest ist 6 prozentiges Kresolwasser zu verwenden. Zu seiner
Herstellung sind statt der oben erwähnten 50 cem Kresolseifenlösung 120 com dieser Lösung erforderlich,