382 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.)
(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des
Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach
Maß oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage
und das Aussehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells,
namentlich der darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des
Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben.
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt.
Hierbei sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener
ungewöhnlicher Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden
Herzbeutelblätter und die Dicke der letzteren.
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe,
Gestalt, Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße
und der einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des sub-
perikardialen Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei
noch in seinem natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt.
(8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile:
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen
Offnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor= und Herzkammern
durch vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Offnung ist die Basis des Herzens
zu schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen
Klappen anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer, dann der rechte Vorhof,
ferner der linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt
jedes Abschnittes wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt.
Die Weite der Offnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust
vom Vorhof aus festgestellt.
Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der
Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf
folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge-
legenen halbmondförmigen Klappen.
Endlich findet die volle Offnung der beiden Herzkammern statt, um die Be-
schaffenheit der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen mit den
zugehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der
Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz= und Vorkammern, der Innen-