Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

382 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des 
Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach 
Maß oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage 
und das Aussehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, 
namentlich der darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des 
Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben. 
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. 
Hierbei sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener 
ungewöhnlicher Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden 
Herzbeutelblätter und die Dicke der letzteren. 
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, 
Gestalt, Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße 
und der einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des sub- 
perikardialen Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei 
noch in seinem natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt. 
(8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile: 
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten 
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen 
Offnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor= und Herzkammern 
durch vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Offnung ist die Basis des Herzens 
zu schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen 
Klappen anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer, dann der rechte Vorhof, 
ferner der linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt 
jedes Abschnittes wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. 
Die Weite der Offnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust 
vom Vorhof aus festgestellt. 
Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der 
Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf 
folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge- 
legenen halbmondförmigen Klappen. 
Endlich findet die volle Offnung der beiden Herzkammern statt, um die Be- 
schaffenheit der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen mit den 
zugehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der 
Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz= und Vorkammern, der Innen-
	        
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