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abgetrennt und dabei die Beschaffenheit der Backen bestimmt. Weiter wird das
Verhalten der Zähne, des Zahnfleisches, des harten und weichen Gaumens er-
mittelt. Darauf wird der Oberkiefer im Pfeildurchmesser dicht neben der Nasen-
scheidewand durchsägt und die Nasenscheidewand herausgeschnitten. Ferner wird
der Inhalt der Nasenhöhle und die Beschaffenheit der Schleimhaut untersucht.
Nächstdem werden Stirn= und Oberkieferhöhlen geöffnet und ihr Inhalt und ihre
Beschaffenheit bestimmt. Endlich folgt die genaue Untersuchung der übrigen Kopf-
knochen (vergl. § 15).
(2) Ist die Untersuchung eines Auges vorzunehmen, so wird es aus der
Augenhöhle im ganzen entfernt und durch einen Aguatorialschnitt in zwei Hälften
zerlegt. Darauf folgt die Untersuchung der einzelnen Teile.
(3) Zur Untersuchung des mittleren und inneren Ohres ist ein senkrechter
Sägeschnitt durch die Paukenhöhle zu legen, der den inneren mit dem äußeren
Gehörgang verbindet.
8. AUntersuchung der Gliedmaßen.
§ 17.
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Glied-
maßen im allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und
an etwa vorhandene, im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Ver-
änderungen. Insbesondere ist das Verhalten der großen Blutgefäße, die unter
Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach freigelegt und geöffnet werden müssen, der
großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphknoten, die stets durch Ein-
schneiden genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich,
daß die zur Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitte
möglichst in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden
Richtung geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren
zweckmäßigste Offnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt
erfolgen muß. Schließlich sind in Fällen, in denen Veränderungen an den inneren
Abschnitten der Knochen erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der
äußeren Knochenweichteile (Beinhaut, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden
und nach Durchsägung weiter zu untersuchen. Wo es nötig ist, die inneren Teile
der Hufe, Klauen usw. zu untersuchen, sind die Hornkapseln abzutrennen; doch
genügt es oft, die Hufe, Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu durchsägen oder zu
durchschneiden.