(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 393
beamtete Tierarzt selbst vornehmen oder durch die Veterinäranstalt der Universität
Jena vornehmen lassen.
(6) Der Zerlegungsbefund ohne bakteriologische Untersuchung genügt nicht
zur Sicherstellung der Diagnose „Milzbrand“.
B. Rauschbrand.
Vor allem ist die Beschaffenheit der Haut, der Unterhaut und der Muskulatur
festzustellen. Dann ist der Zustand der zugehbrigen Lymphknoten zu bestimmen.
Ferner sind Milz, Leber, Nieren und Herz, bei weiblichen Tieren auch Geschlechts-
organe, zu untersuchen. Auch das Verhalten der serösen Häute ist anzugeben.
C. Wild= und Rinderseuche.
Entsprechend den drei Formen, in denen die Wild= und Rinderseuche auftritt,
sind besonders zu untersuchen
a) Haut, Unterhaut und Lymphknoten an dem Kopfe, dem Halse und der
Zunge,
b) Brusthöhle, Herzbeutel, Lungen und Lymphknoten,
e) Darm.
Zur sicheren Feststellung der unter A bis C genannten Seuchen ist in der
Regel die Untersuchung einer Blutprobe oder eines Teiles eines Organs, z. B. der
Milz, oder des Gewebssafts der blutig veränderten Teile auf die Anwesenheit der
Erreger durch mikroskopische Prüfung und, wenn deren Ergebnis zweifelhaft bleibt,
durch Anlegung von Kulturen oder durch Verimpfung auf geeignete Versuchstiere
notwendig. Auch beim Rauschbrand und der Wild= und Rinderseuche ist die
Diagnose durch bakteriologische Untersuchung sicher zu stellen.
2. Tollwut.
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(1) Auf die Feststellung des Inhalts des Magens und Darmes ist besonderer
Wert zu legen. Dann ist der Zustand der Schleimhaut des Magens und Darmes
zu bestimmen. Nunmehr folgt die Untersuchung der Maulhöhle, des Schlundkopfs,
der Mandeln und der an den Halsorganen gelegenen Lymphknoten. Weiter sind
Nieren, Leber und Milz zu prüfen. Auch die Beschaffenheit des Blutes ist zu
beachten.
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